BT-Drucksache 14/1532

Zukunft der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben

Vom 2. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1532
14. Wahlperiode 02. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Zukunft der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten
Bergwerksbetrieben

Hauptaufgabe und Ziel der Gründung der Gesellschaft zur Verwahrung und Ver-
wertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVVmbH) war 1993, die
in den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt notwendigen bergbau-
lichen Verwahr- und Verwertungsaufgaben unter Ausnutzung aller Synergieef-
fekte und der Bündelung des Know-hows für die öffentliche Hand effizient durch-
zuführen. Während der Abarbeitung von ca. 75 Prozent der Verwahraufgaben
wurden die wirtschaftliche Effizienz der GVV in den vergangenen fünf Jahren so-
wohl von unterschiedlichsten Prüfgesellschaften attestiert als auch die guten Er-
gebnisse von Ämtern und Behörden uneingeschränkt anerkannt. Dennoch beab-
sichtigt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), alle
Aufgaben der GVV durch Übertragung des Eigentums und der bergrechtlichen
Verpflichtungen auf die Bundesländer übergehen zu lassen. Im Ergebnis befürch-
tet die GVV wirtschaftlich negative Folgen für die öffentliche Hand, außerdem
wären für die derzeit bei der GVV beschäftigten ca. 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter negative Folgen in arbeitsvertraglicher, tarif- und versicherungsrecht-
licher Hinsicht unabwendbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabenerfüllung der GVVmbH in
den vergangenen Jahren?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der BvS, die Verpflichtungen
der GVVmbH auf die Länder zu übertragen?

3. Wird die Bundesregierung ihren Einfluß auf die BvS geltend machen, die Plä-
ne zur Übertragung der GVV-Verpflichtungen auf die Länder fallen zu lassen?

Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Folgen hätte diese Übertragung
a) in wirtschaftlicher Hinsicht,
b) in arbeitsvertraglicher, tarif- und versicherungsrechtlicher Hinsicht für die

derzeit bei der GVVmbH Beschäftigten?

5. Wie bewertet die Bundesregierung folgende im Zusammenhang mit den BvS-
Plänen von den Arbeitnehmervertretungen der GVVmbH erhobenen Forde-
rungen (bitte a bis h im Einzelnen bewerten):

Drucksache 14/1532 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

a) Fortbestand der GVVmbH in der jetzigen Organisationsstruktur bis zur
vollständigen Abarbeitung der bergrechtlichen Verpflichtungen und weiter
bestehender Verfügungen;

b) mit den Arbeitnehmern, die die Stillegung der Bergwerke Anfang der 90er
Jahre miterlebten und die z. Z. Verwertungs- und Verwahrungsarbeiten
durchführen, sind die noch anstehenden Arbeiten in den Bergwerken,
Nachsorgebetrieben und der Unternehmensleitung weiter zu realisieren;

c) Beibehaltung des Firmentarifvertrages der GVVmbH (Lohn, Gehalt, Aus-
zubildendenvergütung und Manteltarifvertrag) sowie des Tarifvertrages
über Entlassungsentschädigung;

d) Anerkennung der Betriebszugehörigkeit zum Bergbau;
e) Erhalt der knappschaftlich-rechtlichen Rahmenbedingungen;
f) bergrechtliche Bestimmungen und Anordnungen gemäß BBergG müssen

weiter zur Anwendung kommen;
g) Interessenvertretung für alle Arbeitnehmervertreter entsprechend Mitbe-

stimmungsrechten;
h) uneingeschränkte Fortsetzung der Berufsausbildung?

6. Wird die Bundesregierung die vorgenannten Forderungen der Arbeitnehmer-
vertretungen der GVVmbH unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. August 1999

Gerhard Jüttemann
Rolf Kutzmutz
Dr. Christa Luft
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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