BT-Drucksache 14/1511

Erwartete Minderausgaben durch Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes

Vom 19. August 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache14/1511
19. 08. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Erwartete Minderausgaben durch Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes
sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Zum Bereich selbstgenutztes Haus- und Grundeigentum

1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch die Streichung des Vorkostenabzuges
erwartet werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen konkret verwendet?

2. Welche finanziellen Auswirkungen sind durch den Wegfall der Be-
steuerung des Veräußerungsgewinnes für selbstgenutztes Wohn-
eigentum im Rahmen von Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG in
den Haushaltsjahren 1999 und 2000 zu erwarten?

B. Zum Bereich private Vermieter von Haus-, Wohnungs- und Grund-
eigentum

1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch die Abschaffung der zeitlichen Vertei-
lung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünf Jahren für Wohnge-
bäude sowie für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungs- und
Entwicklungsgebieten erwartet werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

2. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch den Wegfall des Werbungskosten-
pauschbetrages von jährlich 42 DM je qm Wohnfläche erwartet
werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

3. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch die Ausdehnung der Spekulationsfrist
von zwei auf zehn Jahre erwartet werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

4. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustausgleiches
zwischen den einzelnen Einkunftsarten auf jährlich 100 TDM bzw.
200 TDM (§ 2 Abs. 3 EStG) erwartet werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

5. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch den Ausschluss der Verrechnung von
negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsge-
sellschaften und ähnlichen Modellen (§ 2 b EStG) mit anderen Ein-
künften erwartet werden?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

C. Zum Bereich größere Wohnungsunternehmen

1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustrücktrages
des § 10 d EStG für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 auf
maximal 2 Mio. DM erwartet werden; auch unter Berücksichtigung,
dass die Verrechnung des Verlustrücktrages mit positiven Ein-
künften unter den Begrenzungen des neuen § 2 Abs. 3 EStG er-
folgen muss?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

2. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushalts-
jahren 1999 und 2000 erwartet werden durch die Einschränkung der
Teilwertabschreibungen, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG
als Voraussetzung für den Ansatz des niedrigeren Teilwertes eine
dauerhafte Wertminderung gelten soll?

b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und
2000 konkret verwendet?

Berlin, den 17. August 1999

Christine Ostrowski
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 14/1511 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

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