BT-Drucksache 14/146

zu dem GE - Drsn. 14/46, 14/145 (SPD, B90) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 (VReformGÄndG)

Vom 4. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/146 vom 04.12.1998

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) dem Gesetzentwurf der
Fraktionen SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Versorgungsreformgesetzes 1998 =

04.12.1998 - 146



14/146

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/46, 14/145 -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998
(VReformGÄndG) Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Ewald Schurer, Josef
Hollerith, Oswald Metzger und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Inkrafttreten der Regelungen des
Rentenreformgesetzes 1999 über Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten und
bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für Schwerbehinderte bis zum
1. Januar 2001 hinauszuschieben. Auch die entsprechenden Regelungen des
Versorgungsreformgesetzes 1998 sollen ebenfalls ausgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Inkrafttreten der nachfolgend genannten
Regelungen bis zum 1. Januar 2001 hinauszuschieben:
- Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998 (§ 1)
- Änderung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1998
(§ 2)
- Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes (§ 3)
- Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (§ 4)
Das für den 1. Januar 1999 vorgesehene Inkrafttreten (§ 5) steht unter
dem Vorbehalt, daß sozial gerechtere Lösungen vor diesem Termin nicht
gefunden werden können. Für diesen Fall werden die Übergangsregelungen an
den geänderten Zeitpunkt des Inkrafttretens angepaßt.
Der Gesetzentwurf führt beim Bund durch das mögliche spätere
Inkrafttreten zum 1. Januar 2001 im Jahr 2000 zu Mindereinsparungen von
rd. 15 bis 20 Mio. DM. Treten die Regelungen nicht in Kraft, ergeben sich
bezogen auf das Jahr 2008 Mindereinsparungen von rd. 100 Mio. DM.
Der Haushaltsausschuß hält mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
den Stimmen der Fraktion der PDS, gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU und die der Stimmen der Fraktion der F.D.P. den Gesetzentwurf als
mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend
fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuß
vorgelegten Beschlußempfehlung.
Bonn, den 2. Dezember 1998
Der Haushaltsausschuß
Adolf Roth (Gießen) Dr. Günter Rexrodt Ewald Schurer Josef
Hollerith Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Berichterstatter
Oswald Metzger Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatterin

04.12.1998 nnnn

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