BT-Drucksache 14/1409

Deutsche Polizeibeamte in Kosovo

Vom 11. Juli 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache 14/1409
11. 07. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Deutsche Polizeibeamte im Kosovo

Auf einer Sondersitzung der Innenminister des Bundes und der Länder am
28. Juni 1999 wurde der Einsatz von rund 300 deutschen Polizeibeamten
im Kosovo beschlossen. In einer Meldung der „ap“ heißt es: „Die Innen-
minister stimmten grundsätzlich darin überein, rund 300 deutsche Polizei-
vollzugsbeamte aus Bund und Ländern in das Kosovo zu entsenden. Zwei
Drittel der Schutzpolizisten, Kriminalpolizisten und Ausbilder sollen aus
den Ländern kommen. Auch dafür trage der Bund die einsatzbedingten
Kosten. Etwa 50 Polizeibeamte sollen bei der Ermittlung von Kriegsver-
brechern eingesetzt werden. Sie sollen Beweise für eine mögliche An-
klage vor dem Kriegsverbrechertribunal sammeln. Schily bestätigte auf
Fragen, daß die deutschen Polizeibeamten bewaffnet sein werden. Bereits
am (morgigen) Dienstag solle ein Vorkommando zur Erkundung der Ein-
satzbedingungen in das Kosovo abreisen. Es komme darauf an, daß der
Prozeß der Friedenssicherung voranschreite.“ (ap, 28. Juni 1999)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage entsendet die Bundesregierung
Polizeibeamte in das Kosovo?

2. Wurde der Deutsche Bundestag über diesen Einsatz bundesdeutscher
Polizeikräfte im Kosovo informiert, und wenn ja, wann?

3. Trifft es zu, daß bereits am 29. Juni 1999 ein Vorkommando der deut-
schen Polizeibeamten in das Kosovo entsandt wurde?
Wenn ja, mit

— wie vielen Personen,

— von welchen Behörden,

— mit welchem genauen Auftrag?

Wann wurde das Parlament hierüber informiert?

4. Welche Aufgaben sollen die 300 deutschen Polizeibeamten im Kosovo
ausführen?
a) Wie groß ist der Anteil der Beamten von Polizeibehörden des Bun-

des an diesem Kontingent, und von welchen Bundesbehörden wer-
den sie abgestellt?

b) Ist der Einsatz freiwillig, und nach welchenAuswahlkriterienwerden
die Beamten benannt?

c) Wie werden die Beamten auf ihren Dienst im Kosovo vorbereitet?

d) Wird der Einsatz durch besondere Zulagen vergütet?

e) Wie ist die Kommandostruktur, und aus welchen Ausgangseinheiten
kommen die Beamten?

f) Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten des Einsatzes?

g) Werden die Polizeibeamten bewaffnet sein, und wenn ja, wie?

h) Wie lange wird der Einsatz dauern?

i) Über welche Befugnisse verfügen die Beamten?

j) Nach welchem nationalen Recht wird die polizeiliche Arbeit durch-
geführt?

k) Nach welchen Grundsätzen und wie soll der Aufbau einer neuen
Polizei im Kosovo durchgeführt werden?

l) Mit welchen Kräften soll dieser Aufbau einer neuen Polizei durch-
geführt werden?

m)Werden Angehörige der UCK beim Aufbau einer örtlichen Polizei
einbezogen?

n) Werden auch Serben beim Aufbau einer örtlichen Polizei ein-
bezogen?

o) Wer kontrolliert die deutsche polizeiliche Tätigkeit im Kosovo?

p) Weshalb und auf welcher gesetzlichen Grundlage übernimmt der
Bund die Kosten für den Einsatz der Beamten der Landespolizeien,
und wie hoch werden diese Kosten sein?

q) Welche Zeitdauer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Einsatz der Beamten der Landespolizeien vorgesehen?

5. Von welcher Bundesbehörde oder welchen Bundesbehörden werden
die 50 Beamten entsandt, die wegen begangener Kriegsverbrechen im
Kosovo ermitteln sollen?
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?

b) Welche Beschlußlage liegt dem zugrunde?

c) Gibt es eine dienstrechtliche Anordnung, die die Beamten zum
Dienst im Kosovo verpflichtet, oder können sie sich freiwillig mel-
den?

d) Wie werden die Beamten auf ihren Einsatz vorbereitet?

e) Über welche Sprachkenntnisse müssen sie verfügen?

f) Wie werden sie als Polizeibeamte während des Einsatzes kenntlich
gemacht?

g) Welche Ausrüstung wird ihnen zur Verfügung gestellt?

h) Arbeiten sie mit Menschenrechtsorganisationen zusammen, und
wenn ja, mit welchen?

i) Wegen welcher Kriegsverbrechen soll ermittelt werden?

j) Werden auch die Bombardierungen und ihre Auswirkungen auf
Krankenhäuser, Botschaften, Gesandtschaften, Fernsehsender, che-
mische und andere Fabriken, Flüchtlingstrecks, Busse, Eisenbahn-
züge etc. durch die NATO und die Folgen des Einsatzes von uran-
angereicherter Munition und Splitterbomben untersucht?

k) Über welche Befugnisse verfügt diese deutsche polizeiliche Einsatz-
gruppe?

l) In welchem Territorium führen diese Beamten ihre Ermittlungen
durch?

Drucksache 14/1409 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

m)Wer kontrolliert diese Tätigkeit der deutschen Polizeibeamten im
Kosovo?

n) Welche Zeitdauer ist für diesen Einsatz vorgesehen?

6. Wie wird die Zusammenarbeit der bundesdeutschen Polizeikräfte mit
den KFOR-Einheiten abgestimmt und abgegrenzt?

7. Sind auch Beamte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesam-
tes für Verfassungsschutz im Kosovo im Einsatz, und wenn ja, wie viele?

8. Werden bundesdeutsche Jusitzbeamte im Kosovo eingesetzt, oder sol-
len solche zukünftig dort eingesetzt werden?
Wenn ja, von welchen Behörden mit welchem Auftrag derzeit und auf
welcher gesetzlichen Grundlage?

9. Wird sich die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau anderer Berei-
che einer zivilen Übergangsverwaltung im Kosovo beteiligen?
Wenn ja,
— in welchen Verwaltungsbereichen,
— mit wie vielen Beamten und Angestellten,
— mit welcher zu erwartenden Zeitdauer?

Bonn, den 30. Juni 1999

Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 14/1409Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

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