BT-Drucksache 14/1398

Altfallregelung für Flüchtlinge (II)

Vom 8. Juli 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache 14/1398
08. 07. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Altfallregelung für Flüchtlinge (II)

Die in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 angekündigte
großzügige Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt in
diesemLand scheint auch auf der Innenministerkonferenzvom10./11. Juni
1999 und bei nachfolgenden Beratungen der Innenminister und -senatoren
von Bund und Ländern nicht weitergekommen zu sein oder auch gar kein
Thema gewesen zu sein. Damit verschärft sich die Not undHoffnungslosig-
keit unter den Flüchtlingen. Ihre Hoffnungen nach der Ankündigung vom
letzten Jahr, unter die neue Regelung zu fallen, werden immer weiter ent-
täuscht.

Auch die ohnehin nur von wenigen Bundesländern im Vorgriff auf die er-
wartete Altfallregelung erlassene Aussetzung von Abschiebungen bei sol-
chen Flüchtlingen ist gefährdet. Zum Teil wurden solche Aussetzungen
anscheinend sogar schon wieder aufgehoben.

So hatten beispielsweise niedersächsische Ausländerbehörden bereits im
November 1998 einen Abschiebestopp für vietnamesische Flüchtlinge mit
langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erlassen,
weil sie für diesen Personenkreis erwarteten, daß er unter die künftige Alt-
fallregelung fallen werde. Bereits am 8. März 1999 hatte das niedersächsi-
sche Innenministerium diesen Abschiebestopp wieder aufgehoben. Ähnli-
che Vorgänge sind auch aus anderen Bundesländern zu befürchten, wenn
nicht schon eingetreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ergebnisse hatten die Beratungen der Innenminister und -sena-
toren von Bund und Ländern am 10./11. Juni 1999 und eventuelle spä-
tere Beratungen hinsichtlich der nun schon seit neunMonaten angekün-
digten Altfallregelung?

2. Welche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. der Bundesminister des
Innern gesetzt, bis zu der er eine Altfallregelung mit den Ländern aus-
gehandelt haben will?

3. Ab welchem Zeitpunkt hält die Bundesregierung eine weitere Hinaus-
zögerung der angekündigtenAltfallregelung für unvereinbar mit huma-
nitären und demokratischenGepflogenheiten, so daß sie – wie z. B. vom
saarländischen Innenminister schon vor einiger Zeit angekündigt – die
Altfallregelung dann statt auf dem Weg weiterer Verhandlungen mit
den Ländern auf dem Gesetzgebungsweg in Angriff nehmen wird?

4. In welchen Ländern sind gegenwärtig im Vorgriff auf die Altfallrege-
lung noch Abschiebungen bestimmter Flüchtlingsgruppen ausgesetzt
bzw. unterbrochen (bitte die Bundesländer und die Flüchtlingsgrup-
pen, deren Abschiebungen ausgesetzt bzw. unterbrochen wurden, ein-
zeln auflisten)?

5. Wird sich die Bundesregierung angesichts der absehbaren weiteren
Verzögerung der Altfallregelung dafür einsetzen, daß diese Ausset-
zung bzw. Unterbrechung von Abschiebungen auf weitere Flüchtlings-
gruppen und alle Bundesländer ausgedehnt wird?

Wenn ja, für welche Flüchtlingsgruppen im einzelnen wird sie auf eine
Aussetzung der Abschiebungen im Vorgriff auf die angestrebte Altfall-
regelung drängen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 5. Juli 1999

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 14/1398 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

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