BT-Drucksache 14/1366

Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg

Vom 2. Juli 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache 14/1366
02. 07. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Freiheitsentzug bei Abschiebungen auf dem Luftweg

Im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbarer Gewalt bei
Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsstatus für Deutschland/
EU/Schengen und ihrer Begleitung durch Beamte des Bundesgrenzschut-
zes fragen wir die Bundesregierung:

1. Welcher Staat hat bei Flugzeugen, die im Besitz von Fluggesellschaften
eines anderen Staates sind, die Rechtshoheit an Bord, sobald die
Maschine die Rollbahn des deutschen Territoriums verlassen hat?

Welches nationale Recht gilt im Luftraum und speziell an Bord dieser
Flugzeuge, und welche Gesetze regeln das?

2. Welchen juristischen Status haben die Beamten des Bundesgrenz-
schutzes, die einen Menschen bei der Abschiebung in ein anderes
Land begleiten, an Bord dieser Maschinen?

Sind sie einfache Passagiere, oder haben sie als Abschiebende einen
besonderen Status?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Status (bitte das
entsprechende Gesetz mit den genauen Paragraphen angeben)?

3. Wenn es keine gesetzlich fixierte Grundlage gibt, ist es dann so, daß
dieser Status in Regelungen mit den Fluggesellschaften, ihren Her-
kunftsländern oder den Herkunftsländern der Abzuschiebenden ver-
einbart wurde?

Wenn ja,

— wo sind diese nachzulesen,

— welchem Rechtskorpus gehören sie an,

— was beinhalten sie?

4. Welcher Staat hat bei Flugzeugen, die im Besitz von deutschen Flug-
gesellschaften sind, die Rechtshoheit an Bord, sobald sich die
Maschine im ausländischen Luftraum befindet?

5. Welchen juristischen Status haben die Beamten des Bundesgrenzschut-
zes, die einen Menschen bei der Abschiebung in ein anderes Land be-
gleiten, an Bord der Maschinen, sobald sie den ausländischen Luftraum
erreichen?

Sind sie einfache Passagiere, oder haben sie als Abschiebende einen
besonderen Status?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieser Status (bitte das
entsprechende Gesetz mit den genauen Paragraphen angeben)?

6. Wenn es keine gesetzlich fixierte Grundlage gibt, ist es dann so, daß
dieser Status in Regelungen mit den Fluggesellschaften, ihren Her-
kunftsländern oder den Herkunftsländern der Abzuschiebenden ver-
einbart wurde?

Wenn ja,

— wo sind diese nachzulesen,

— welchem Rechtskorpus gehören sie an,

— was beinhalten sie?

Bonn, den 24. Juni 1999

Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 14/1366 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

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