BT-Drucksache 14/1355

Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit

Vom 29. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1355
14. Wahlperiode
29. 06. 99
Kleine Anfrage
derAbgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Dr. Ralf Brauksiepe, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, PeterWeiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Förderung derArbeit von Nichtregierungsorganisationen in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit
Eine Verbesserung der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit ist dringend erforderlich. Die Zunahme von Zielen und Instrumenten, die mangelnde Koordinierung zwischen den Gebern, das Fehlen einer deutlichen Komplementarität zwischen den Programmen der Kommission und der Mitgliedstaaten sind die wesentlichen Mängel der heutigen EU-Entwicklungspolitik. Die Zentralisierung und finanzielle Kontrolle haben das zuträgliche Maß überschritten, die institutionelle Struktur ist nicht geeignet, um aus Fehlern zu lernen. Im Zusammenhang der Reform der Europäischen Entwicklungspolitik muß außerdem darauf geachtet werden, daß die wertvolle Arbeit der Nichtregierungsorganisationen einbezogen wird und die Verfahren zur Förderung von Projekten nicht so gestaltet werden, daß insbesondere kleine nationale Nichtregierungsorganisationen de facto ausgeschlossen sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zur zukünftigen Einbeziehung der nationalen Nichtregierungsorganisationen in die EU-Entwicklungszusammenarbeit?
2. Gibt es Überlegungen, das Verfahren der EU-Bewilligungen analog dem Bewilligungsverfahren des Bundesministeriums für Zusammenarbeit und Entwicklung für Nichtregierungsorganisationen umzustrukturieren?
3. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Bearbeitung von NRO-Förderanträgen - z. B. unterhalb einer Schwelle von 1 Mio. Euro -künftig nicht in Brüssel, sondern durch die nationalen Regierungen im Rahmen einer europäischen Auftragsverwaltung durchzuführen?
4. Wie kann zukünftig sichergestellt werden, daß Projekte nicht daran scheitern, daß die Wartezeit bis zur nächsten Rate der EU-Mittel zu lan-
ge ist und die Zuweisung der beantragten Mittel oft mehrere Monate nach Absendung des Antrages in Anspruch nimmt?
5. Ist diese Problematik im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft mit den anderen Mitgliedstaaten behandelt worden?
Bonn, den 28. Juni 1999
Klaus-Jürgen Hedrich
Dr. Norbert Blüm
Dr. Ralf Brauksiepe
Siegfried Helias
Rudolf Kraus
Dr. Manfred Lischewski
Marlies Pretzlaff
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Dr. Christian Ruck
Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Wolfgang Schäuble
Michael Glos und Fraktion

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