BT-Drucksache 14/1351

Verbot des Mitführens von Radar- und Laserwarngeräten in Kraftfahrzeugen

Vom 30. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1351
14. Wahlperiode

30. 06. 99

Antrag
der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Wilhelm
Danckert, Annette Faße, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Angelika Graf
(Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck), Gabriele
Iwersen, Hans-Peter Kemper, Konrad Kunick, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß
(Herne), Heide Mattischeck, Angelika Mertens, Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-
Zureich, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Rita
Streb-Hesse, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
und der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln), Rezzo
Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbot des Mitführens von Radar- und Laserwarngeräten in Kraftfahrzeugen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wer ein betriebsbereites Radar- und Laserwarngerät im Kraftfahrzeug mit-
führt, hat die Absicht, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten.
Dies ist geeignet, die Straßenverkehrssicherheit massiv zu beeinträchtigen.
Überhöhte Geschwindigkeiten, denen Radar- und Laserwarngeräte Vor-
schub leisten, gefährden die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Neben anderen Kraftfahrern sind dies vor allem die schwächeren Verkehrs-
teilnehmer wie Kinder, ältere Menschen und Behinderte. Zugleich können
sich andere Kraftfahrer ermutigt fühlen, sich ihrerseits nicht an Geschwin-
digkeitsregelungen zu halten.
Radar- und Laserwarngeräte fallen nicht unter die Kategorie genehmi-
gungspflichtiger Funkwarngeräte. Sie können frei vertrieben werden und
sind in den letzten Jahren erheblich perfektioniert worden.
Die Möglichkeiten, solche Geräte einzuziehen, sind auf wenige Einzelfälle
begrenzt.
Da das Mitführen betriebsbereiter Radar- und Laserwarngeräte dem aus-
schließlichen Zweck dient, gegen geltende Geschwindigkeitsregelungen zu
verstoßen, ohne ordnungsrechtliche Folgen nach sich zu ziehen, besteht zum
Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer ein Regelungsbedarf.
Die bevorstehende Novellierung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
sollte zum Anlaß für eine neue Verbotsregelung genommen werden.

Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
das Mitführen von Radar- und Laserwarngeräten in Kraftfahrzeugen zu ver-
bieten und mit empfindlichen Sanktionen zu belegen.

Bonn, den 30. Juni 1999

Hans-Günter Bruckmann
Dr. Peter Wilhelm Danckert
Annette Faße
Norbert Formanski
Iris Gleicke
Angelika Graf (Rosenheim)
Klaus Hasenfratz
Gustav Herzog
Reinhold Hiller (Lübeck)
Gabriele Iwersen
Hans-Peter Kemper
Konrad Kunick
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Heide Mattischeck
Angelika Mertens
Günter Oesinghaus
Karin Rehbock-Zureich
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Rita Streb-Hesse
Reinhard Weis (Stendal)
Dr. Margrit Wetzel
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln)
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Rezzo Schlauch und Fraktion

Drucksache 14/1351 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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