Vom 30. Juni 1999
Deutscher Bundestag Drucksache 14/1329
14. Wahlperiode
30. 06. 99
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Monika Balt, Petra Bläss, Heidemarie Lüth, Dr. Gregor Gysi und
der Fraktion der PDS
zu den Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses
– Drucksachen 14/1322, 14/1323 –
Sammelübersichten 61 und 62 zu Petitionen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 28. April 1999 zur
Verfassungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaf-
ten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzli-
che Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland vier Urteile ge-
fällt.
Aus allen vier Urteilen ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf zur ge-
setzlichen Neuregelung. Dafür wurde vom Bundesverfassungsgericht eine
Frist bis zum 30. Juni 2001 gesetzt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Die Bundesregierung unterbreitet dem Deutschen Bundestag bis zum
30.November 1999 Vorschläge für die erforderlichen gesetzlichen Neu-
regelungen, so daß die gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2000
wirksam werden können.
2. Die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen sind auch auf bereits be-
standskräftige Rentenbescheide auszudehnen.
Bonn, den 29. Juni 1999
Monika Balt
Petra Bläss
Heidemarie Lüth
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Verfassungswidrige Diskriminierungen sind aus politischen und morali-
schen Gründen so schnell wie möglich zu beseitigen. Die betroffenen Rent-
nerinnen und Rentner müssen möglichst umgehend ihre rechtmäßigen An-
sprüche geltend machen können, denn der Zeitfaktor spielt gerade bei älteren
Menschen eine entscheidende Rolle. Deshalb fühlt sich der Deutsche Bun-
destag moralisch verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts unverzüglich umzusetzen. Im Sinne der Gleichbehandlung der
hiervon betroffenen Rentnerinnen und Rentner sind die zu treffenden ge-
setzlichen Regelungen rückwirkend auch auf alle bereits bestandskräftige
Rentenbescheide auszudehnen. Es dürfen jene nicht benachteiligt werden,
die im Vertrauen auf die Vertragsmäßigkeit der sie benachteiligenden Re-
gelungen des Gesetzgebers den Rechtsweg nicht beschritten haben.
Drucksache 14/1329 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode