Vom 29. Juni 1999
Deutscher Bundestag Drucksache 14/1317
14. Wahlperiode
30. 06. 99
Änderungsantrag
der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers, Dr. Wolfgang
Götzer, Manfred Kanther, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Norbert Röttgen,
Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann,
Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/1147, 14/1292 –
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen
des Bundes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 4 Nr. 2 und Artikel 5 werden aufgehoben.
Bonn, den 29. Juni 1999
Norbert Geis
Ronald Pofalla
Dr. Jürgen Rüttgers
Dr. Wolfgang Götzer
Manfred Kanther
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Norbert Röttgen
Dr. Rupert Scholz
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Dr. Susanne Tiemann
Andrea Voßhoff
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion
Begründung
Die Herabsetzung der Bannkreisverletzung zur Ordnungswidrigkeit ist ab-
zulehnen. Indem Bannkreisverletzungen nur noch als Ordnungswidrigkeit
verfolgt werden sollen, gilt nicht länger das Legalitätsprinzip, welches
Staatsanwaltschaften und Polizei zum Handeln zwingt. Mit dem für Ord-
nungswidrigkeiten geltenden Opportunitätsprinzip kann die Polizei nach Er-
messen entscheiden, ob sie gegen Verletzungen der befriedeten Bannkreise
vorgeht oder nicht. Damit wird die Handlungsfähigkeit des Parlaments her-
abgestuft zu einem minderen Schutzgut, dessen Schutzwürdigkeit in das Er-
messen der Polizei und der Verwaltungsbehörden gestellt wird. Darüber
hinaus trifft die Abschaffung des § 106a StGB auch die Landesparlamente,
da diese Vorschrift auch die Bannmeilengesetze der Länder ausfüllt. Auch
den Parlamenten der Bundesländer wird der bewährte strafrechtliche Schutz
entzogen.
Drucksache 14/1317 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode