BT-Drucksache 14/1264

zu der Beschlußempfehlung und zu dem Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) - Drs. 14/1244 (neu) - Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe Pfingsten 1999 in Süddeutschland - zu dem Antrag (FDP) Drs. 14/1152

Vom 24. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1264
14. Wahlperiode

24. 06. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Dr. Helmut
Haussmann, Dr. Klaus Kinkel, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion
der F.D.P.

zu der Beschlußempfehlung und zu dem Bericht des Innenausschusses
(4. Ausschuß)
– Drucksache 14/1244 (neu) –

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Hans-Peter Repnik, Ilse
Aigner, Dr. Gerd Müller, Dr. Wolfgang Götzer, Klaus Holetschek, Franz
Obermeier, Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Dr. Andreas Schockenhoff,
Horst Seehofer, Wolfgang Zeitlmann, Benno Zierer, Erwin Marschewski, Günter
Baumann, Meinrad Belle, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Wolfgang
Bosbach, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Ernst Hinsken, Martin
Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Dietmar Schlee, Dr. Hans-Peter
Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Volker Kauder, Peter Götz, Heinz Seiffert,
Annette Widmann-Mauz, Siegfried Hornung, Elmar Müller (Kirchheim), Matthias
Wissmann, Hans Jochen Henke, Franz Romer, Dr. Paul Laufs, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land) und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1144 –

Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe
Pfingsten 1999 in Süddeutschland

– zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Ernst Burgbacher, Gisela Frick, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich
Heinrich, Dr. Klaus Kinkel, Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Jörg van Essen,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/1152 –

Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe in
Süddeutschland

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Beschlußempfehlung wird wie folgt gefaßt:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
daß die Schäden durch das seit Wochen andauernde Jahrhunderthochwas-
ser in Süddeutschland eine Dimension erreicht haben, mit der man die Län-
der nicht mehr allein lassen kann und die auch Hilfen des Bundes erforder-
lich macht. Vor allem in Bayerisch Schwaben, an der Donau und am
Bodensee, wo der Pegel seit Wochen ungefähr auf dem Höchststand von
5,65 m verharrt, sind die Auswirkungen verheerend. Der Tourismus, von
dem ein Großteil der Region lebt, ist praktisch zum Erliegen gekommen.
Die Schäden in der Landwirtschaft und beim Gewerbe sind erheblich. Vor
allem Landwirte und Betriebe, die vom Tourismus abhängen, sind in aku-
ter Existenznot. Die Schäden an privaten wie öffentlichen Gebäuden, Ufer-
bebauungen, Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen sind, solange
das Hochwasser fortbesteht, noch gar nicht feststellbar. Die Schadenshöhe
wird in einer vorläufigen ersten Übersicht auf einen dreistelligen Millio-
nenbetrag geschätzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– das Hochwasser am Bodensee und an den Flüssen in Süddeutschland bei

Hilfsmaßnahmen entsprechend dem Oder- H o c h wasser zu behandeln;
– mit den Ländern Baden-Württemberg und Bayern eine vergleichbare

Verwaltungsvereinbarung zur unterstützenden Hilfe zu schließen, wie
seinerzeit mit dem Land Brandenburg;

– sich bei der EU dafür einzusetzen, daß stillgelegte Ackerflächen ohne
Rückforderung der Direktzahlungen mit überfluteten Flächen getauscht
und abgeerntet werden dürfen;

– den geschädigten Landwirten und Gemüsebauern durch ein Soforthil-
feprogramm und ein KfW-Kreditprogramm finanzielle Entschädigun-
gen und Hilfen zur Verfügung zu stellen;

– dem Tourismusbereich und dem Gewerbe über die von den zuständigen
Landesregierungen beschlossenen Maßnahmen hinaus Übergangs- und
Soforthilfen zukommen zu lassen;

– zur Instandsetzung, Wiederherstellung und zum Wiederaufbau von
durch Hochwasserschäden, darunter auch Schäden durch hochdrücken-
des Grundwasser, betroffenen Wohngebäuden den Ländern Baden-
Württemberg und Bayern Finanzhilfen des Bundes in entsprechendem
Umfang zur Verfügung zu stellen;

– den durch das Hochwasser betroffenen Städten und Gemeinden, denen
durch Sicherungs- und Hilfsmaßnahmen sowie Schäden an öffentlichen
Gebäuden und an der Infrastruktur hohe Kosten entstanden und noch
entstehen, finanzielle Hilfen zu gewähren;

– zusätzlich zu den genannten Maßnahmen steuerliche Erleichterungen
für die Betroffenen vorzusehen, wie z.B. Stundung von Steuern, Her-
absetzung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnah-
men und Sonderabschreibungen bei der Instandsetzung von Betriebs-
gebäuden und bei der Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter.

Bonn, den 24. Juni 1999
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/1264 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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