BT-Drucksache 14/1258

Regelung des Anwohnerparkens durch Städte und Gemeinden

Vom 23. Juni 1999


DeutscherBundestag Drucksache 14/1258
14. Wahlperiode
23. 06. 99
Antrag
derAbgeordneten Rita Streb-Hesse, Dr. MargritWetzel, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Wilhelm Danckert, Annette Faße, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck), Gabriele Iwersen, Konrad Kunick, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Heide Mattischeck, Angelika Mertens, Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-Zureich, Wilhelm-Schmidt (Salzgitter), Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD und derAbgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Regelung des Anwohnerparkens durch Städte und Gemeinden
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eindeutige Regelungen zum Anwohnerparken sind angesichts begrenzter Parkflächen in Städten und Gemeinden und im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 1998 erforderlich.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes noch vor der Sommerpause vorzulegen.
2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Lösungsvorschläge einzubringen, die die gebotene Flexibilität für großräu-mige Regelungen in Abhängigkeit von städtebaulichen Gegebenheiten vorsehen und den Handlungsspielraum von Städten und Gemeinden erweitern.
Bonn, den 23. Juni 1999
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Begründung:
Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Verkehrsverhältnisse verbessert, um insbesondere in
den Innenstädten den notwendigen Ausgleich zwischen den einzelnen Nutzergruppen von Parkflächen zu gewährleisten. Um Wohnquartiere zu stabilisieren, Pendlerströme zu kanalisieren und Lärm und Abgase in Grenzen zu halten, hat die Umsetzung von flächendeckenden Parkraumkonzepten zur Ordnung des ruhenden Verkehrs unverändert große Bedeutung. Bestandteil des Parkraumkonzepts ist die Ausweisung von Sonderrechten für Anwohner. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgreich erwiesen und den „Parkdruck" in den Innenstädten gemindert.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 1998 stellt die Parkkonzepte vieler Städte und Gemeinden in Frage, hat zu Zwischenlösungen und zu weiteren Klagen geführt. Hieraus ergibt sich ein dringender Bedarf, eine neue, sichere Rechtsgrundlage für Parkzonen zugunsten von Anwohnern zu schaffen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.