BT-Drucksache 14/123

zu dem GE - Drsn. 14/41 (SPD, CDU/CSU, B90 und F.D.P.), 14/122 - Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes

Vom 2. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/123 vom 02.12.1998

Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der
Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. 14/41, 14/122 zur Änderung des
Parteiengesetzes =

02.12.1998 - 123


14/123

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
- Drucksachen 14/41, 14/122 -
Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
Bericht der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Gunter Weißgerber,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Oswald Metzger und Dr. Christa
Luft


Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 (BVerfGE 85, 264, 291) auf
jährlich 230 Mio. DM festgelegte absolute Obergrenze für die staatliche
Teilfinanzierung der Parteien der allgemeinen Preissteigerung
anzupassen. Die zur Feststellung der Preissteigerungen einberufene
Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der
Parteienfinanzierung hat gemäß § 18 Abs. 6 Satz 3 Parteiengesetz für
einen von ihr festgelegten Warenkorb jährlich die Preissteigerungen bei
den für die Parteien typischen Ausgaben festgestellt und eine
Empfehlung zur Erhöhung der absoluten Obergrenze für die staatliche
Finanzierung der Parteien auf 245 Mio. DM jährlich ausgesprochen.
Der Gesetzentwurf sieht die Änderung des § 18 Abs. 2 Parteiengesetz in
dem Sinne vor, daß das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das
allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, ab 1998 245 Mio. DM
(absolute Obergrenze) beträgt.
Der Gesetzentwurf verursacht dem Bund Mehrkosten in Höhe von maximal 15
Mio. DM jährlich. Unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der Erhöhung
bereits ab dem Jahr 1998 bedeutet dies für 1999 einen Mehrbedarf von 30
Mio. DM.
Der Haushaltsausschuß hält den Gesetzentwurf mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Fraktion der F.D.P. bei Enthaltung der Fraktion der PDS als
mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend
fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innenausschuß
vorgelegten Beschlußempfehlung.

Bonn, den 2. Dezember 1998
Der Haushaltsausschuß
Adolf Roth (Gießen) Dr. Werner Hoyer Gunter Weißgerber
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Owald Metzger
Berichterstatter Berichterstatter
Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

02.12.1998 nnnn

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