BT-Drucksache 14/1229

Schaffung einer Deutschen Küstenwache

Vom 15. Juni 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache 14/1229
15. 06. 99

Große Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Ulrich Adam, Dietrich
Austermann, Dr. Wolf Bauer, Otto Bernhardt, Renate Blank, Silvia Bonitz,
Paul Breuer, Georg Brunnhuber, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Wolfgang
Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers, Hansjürgen Doss, Anke Eymer (Lübeck),
Dirk Fischer (Hamburg), Jochen-Konrad Fromme, Georg Girisch, Peter Götz, Kurt-
Dieter Grill, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Klaus-Jürgen Hedrich, Manfred
Heise, Hans Jochen Henke, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Dr.-Ing. Dietmar Kansy,
Norbert Königshofen, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann,
Peter Letzgus, Eduard Lintner, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Dr. Michael Meister,
Dr. Gerd Müller, Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke, Eduard Oswald, Norbert
Otto (Erfurt), Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Volker
Rühe, Heinz Schemken, Michael von Schmude, Birgit Schnieber-Jastram, Reinhard
Freiherr von Schorlemer, Wilhelm Josef Sebastian, Rudolf Seiters, Gunnar Uldall,
Angelika Volquartz, Gert Willner, WernerWittlich, ElkeWülfing, Peter Kurt Würzbach
und der Fraktion der CDU/CSU

Schaffung einer Deutschen Küstenwache

Die Havarie des Frachters „Pallas“ im Oktober des vergangenen Jahres
hat die Schutzbedürftigkeit und ökologische Gefährdung der deutschen
Küste, einem der befahrensten Schiffsreviere weltweit, erneut verdeut-
licht. Denn trotz des lebensgefährlichen und aufopferungsvollen Einsat-
zes der Rettungsmannschaften und der Tatsache, daß mit der „Pallas“
kein Supertanker, sondern lediglich ein Holzfrachter mittlerer Größe in
Seenot geriet, waren die ökologischen Auswirkungen der Havarie verhee-
rend. Tausende Seevögel starben. Das empfindliche ÖkosystemDeutsches
Wattenmeer wurde teilweise nachhaltig zerstört. Das bestehende Sicher-
heitskonzept, das von allen Seiten als ausreichend bezeichnet worden war,
hielt den Herausforderungen des Ernstfalles nicht stand. Damit ist die
Frage eines wirksamen Schutzes der deutschen Nord- und Ostseeküste,
für Mensch, Tierwelt und Natur, erneut zu einer der dringenden politi-
schen Herausforderungen für alle Beteiligten geworden – national wie in-
ternational.

Bereits zu Beginn der 50er Jahre hat der Deutsche Bundestag intensiv
über Fragen einer nationalen Küstenwache zum Schutz der deutschen Kü-
ste beraten. Erste Ansätze und Weiterentwicklungen bei der Zusammen-
arbeit der betroffenen Küstenländer im Überwachungs- und Vollzugs-
dienst auf See wurden auf den Weg gebracht. Die seit 1994 bestehende
Küstenwache hat durch die Vermeidung von Doppelarbeit und einer ver-

stärkten seeseitigen Überwachungsdichte wesentliche Erfolge erzielen
können. Der Durchbruch zu einer einheitlichen nationalen Organisations-
struktur, die alle relevanten Kompetenzen im Krisenfall unter einemDach
zusammenführt, ist hingegen – insbesondere durch denWiderstand einiger
Küstenländer – bis heute nicht gelungen. Wechselnde Leitungskompeten-
zen sowie eine Vielzahl von Entscheidungswegen erschweren bei Umwelt-
katastrophen nach wie vor ein schnelles und erfolgreiches Handeln. Glei-
ches gilt für die Bereiche Kriminalitätsbekämpfung und Zugänglichkeit
des Seeverkehrs. Es ist daher eine vordringliche Aufgabe, das bestehende
Kompetenzwirrwarr im Küstenschutz zwischen denBundesbehördenBun-
desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bundesministe-
rium des Innern, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, Bundesministeriumder Verteidigung auf der einen Seite, den Landes-
polizeien, Innen- und Umweltministerien sowie Staatskanzleien der fünf
norddeutschen Küstenländer, den Leitungsstrukturen des Wasser- und
Schiffahrtsamtes, derWasser- und Schiffahrtsverwaltung, der Fischereiauf-
sicht, des Zolls sowie des Bundesgrenzschutzes auf der anderen Seite zu
entflechten und wirksam zusammenzufassen. Anderenfalls wird das mari-
time Krisenmanagement den modernen Anforderungen des ökologischen
Ernstfalls sowie den geänderten geopolitischen Herausforderungen
Deutschlands im Herzen Europas auch zukünftig nicht mehr gerecht.

Ein effizienterer und nachhaltigerer Schutz der Deutschen Küste, von
Mensch, Tierwelt und Natur, muß deshalb durch eine Kompetenzfusion
zwischen Bund und Küstenländern bereits in kurzer Frist erreicht wer-
den. Deutschland benötigt hierzu eine einheitliche nationale Küstenwa-
che. Die noch verteilten Kompetenzen sind in einer Hand zu bündeln.
Küsten- und Meeressicherung durch ein Zentrum aus einem Guß ist die
Voraussetzung für das mittelfristige Ziel einer europäischen Küstenwache.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Sicherstellung eines wirksamenMeeres- und Küstenschutzes von Nord- und
Ostsee

1. Nach welchen Prinzipien und welchen Merkmalen ist die Sicherung
der deutschen Nord- wie Ostseeküste in den vergangenen Jahrzehnten
betrieben worden?

2. Was hat sich bedingt durch die deutsche Einheit am maritimen
Sicherheitskonzept für die deutsche Küste geändert?

3. Wie sind die norddeutschen Küstenländer, mit welchen Institutionen
und Organisationen, derzeit an der Meeres- und Küstensicherung be-
teiligt?

4. Welcher Stellenwert kommt dem Bund im augenblicklichen Küsten-
sicherungskonzept zu, und welche „Rolle“ nimmt er dabei wahr?

5. Welche Gefährdung für See und Küste – vergleichbar mit der Havarie
der „Pallas“ – hat es in den vergangenen drei Jahrzehnten in Nord- und
Ostsee gegeben?

6. Welche Entwicklung hat es in den vergangenen drei Jahrzehnten in der
jährlichenAnzahl der Schiffsbewegungen vor der deutschenNord- und

Drucksache 14/1229 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

Ostsee, insbesondere bezüglich Ladung, Schiffsgröße und Alter der
Schiffe, gegeben?

7. Welche zukünftigen Tendenzen zeichnen sich bei den unter Frage 6
angegebenen Kriterien ab?

8. Welche Schritte hat die Bundesregierung nach der Havarie der „Pal-
las“ eingeleitet, um den Schutz vonMensch, Tierwelt und Natur an der
deutschen Küste weiter zu verbessern?

9. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hierzu die Etablierung
einer übergeordneten nationalen Küstenwache notwendig ist, die
mit allen relevanten Kompetenzen zur Abwendung von maritimen
Katastrophen ausgestattet sein muß?

b) Wenn ja, wie will die Bundesregierung bis zur Arbeitsaufnahme
dieser nationalen Küstenwache einen effizienten Schutz für
Mensch, Tierwelt und Natur an der deutschen Küste gewährleisten?

c) Wenn ja, auf welche Art und Weise könnte das Glücksburger Flot-
tenkommando, das bereits erfolgreich internationale SAR-Aktio-
nen durchgeführt hat, in die neue Struktur der nationalen Küsten-
wache eingebunden und damit das bestehendemaritime Know-how
effizient genutzt werden?

d) Wenn nein, teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Auffassung, die derzeit bestehende Einsatzleitgruppe sei „so nicht
brauchbar und damit auch zu teuer und überflüssig“ (ZDF-Inter-
view mit der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide
Simonis) sowie die Auffassung, eine „länderübergreifende, mit
weitreichenden Kompetenzen ausgestattete Einrichtung ist der
Schlüssel zu mehr Sicherheit auf See“ (Umweltminister von Schles-
wig-Holstein, Rainder Steenblock, auf der Fachtagung der Grünen
in Husum)?

e) Welche anderen Schlüsse zieht sie aus der Havarie der „Pallas“, und
wie könnte ihrer Meinung nach ein ökologisches Desaster aufgrund
einer durchaus möglichen Supertanker-Havarie vor der deutschen
Küste verhindert werden?

10. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die schlimmstmöglichen öko-
logischen Auswirkungen der Havarie eines Supertankers vor der
deutschen Küste?

b) Welche volkswirtschaftlichen Kosten würden dabei nach Ein-
schätzung der Bundesregierung für Mensch, Tierwelt und Natur
entstehen, orientiert am Vergleich von Unfällen vor Küsten anderer
Länder?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines
derartigen Unglücks vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die
deutsche Küste zu den befahrensten Schiffsrevieren der Welt zählt?

11. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bestehende
Notfallkonzept und der bestehendeKüstenschutz noch wenige Tage
vor der Havarie der „Pallas“ ausreichend waren, wie dies in einer
Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Umweltministers
Rainder Steenblock dargestellt wurde?

Drucksache 14/1229Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

b) Welche Konsequenzen sind nachMeinung der Bundesregierung aus
der Havarie der „Pallas“ für den norddeutschen Küstenschutz zu
ziehen, und bis wann werden diese in die Praxis umgesetzt werden?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die permanente Vorhaltung eines
hochseetauglichen Schleppers von der Pfahlzugstärke der „Oceanic“
zur Vermeidung von Umweltkatastrophen an der deutschen Küste?

Effizienzsteigerungen der hoheitlichen Überwachung der deutschen Küste
durch eine nationale Küstenwache

13. Welche materiellen, personellen und haushaltsrelevanten Synergie-
effekte können durch eine Zusammenlegung aller relevanten polizei-
lichen Kompetenzen unter der Leitung einer nationalen Küstenwache
zur Überwachung der Deutschen Meeresgrenzen erreicht werden?

14. a) Auf welche Art und Weise kann die nationale Küstenwache zur
wirksamen Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der Ge-
währleistung des Schengener Abkommens beitragen?

b) Wie viele illegal eingereiste Personen sind in den vergangenen Jah-
ren an der deutschen Meeresgrenze aufgegriffen worden?

c) Wie hoch schätzen die zuständigen Behörden die diesbezügliche
Dunkelziffer ein?

15. a) In welchem Umfang und auf welche Art und Weise kann die natio-
nale Küstenwache zur Reduzierung der illegalen Einfuhr von Dro-
gen beitragen?

b) In welchem Umfang sind in den vergangenen Jahren Drogen an der
deutschen Grenze durch die maritimen Sicherheitsbehörden be-
schlagnahmt worden?

c) Wie hoch schätzen die zuständigen Behörden die diesbezügliche
Dunkelziffer ein?

16. a) Welche Schwierigkeiten bei der Verbrechensbekämpfung sind sei-
tens der zuständigenBehörden auf Bundes- und Landesebene in der
Vergangenheit bedingt durch die föderale Struktur des Küsten-
schutzes den Landesregierungen und der Bundesregierung bekannt
gemacht worden?

b) Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um derartige
Schwachstellen zu beseitigen?

c) Wie könnte eine nationale Küstenwache zur Vermeidung derartiger
Schwachstellen beitragen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die For-
derung von Polizei- und Vollzugsbehörden, eine organisatorische
Bündelung der Kräfte könnte zu einem verbesserten Schutz der deut-
schen Außengrenze führen?

Tourismuspolitische Bedeutung einer nationalen Küstenwache

18. Welche tourismuspolitischen Aspekte könnten nach Auffassung der
Bundesregierung durch die Einrichtung einer nationalen Küstenwache
positiv beeinflußt oder negativ berührt werden?

Drucksache 14/1229 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 4 –

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die psychologische Bedeutung
einer nationalen Küstenwache für das Sicherheitsempfinden von
Küstenbewohnern wie Küstenurlaubern?

20. a) Rechnet die Bundesregierung mit Auswirkungen auf den Tourismus
an der deutschen Ostseeküste aufgrund der Havarie der „Pallas“?

b) Welche Folgen ergeben sich daraus für die lokalen Arbeitsmärkte?

c) Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls Kompensations-
leistungen für die betroffenen strukturschwachen Regionen zu lei-
sten, und wenn ja, in welchem Umfang?

d) Ist die Schaffung eines Notfall-Fonds für den regionalen Tourismus
zum finanziellen Ausgleich bei Meeresunglücken vorgesehen?

21. a) Welche tourismusspezifischen Auswirkungen würde die Havarie
eines Supertankers vor der deutschen Küste in der kurzen und
mittleren Frist im Vergleich zu entsprechenden Katastrophen vor
anderen Küsten nach sich ziehen?

b) Welche Auswirkungen ergäben sich nach Einschätzung der Bun-
desregierung für den norddeutschen Arbeitsmarkt?

Organisationsstruktur einer nationalen Küstenwache

22. a) Ist bei der Neustrukturierung der nationalen Küstenwache ein
Festhalten an der Zweiteilung der Rettungsköpfe in Neustadt und
Cuxhaven für Nord- und Ostsee weiterhin effizient, und wenn ja,
was spricht für diese Beibehaltung?

b) Wenn nicht, an welchem Ort sollte es zu einer Zusammenfassung
der maritimen Schutzkompetenz kommen?

23. Welche weiteren technischen Standards werden zur Effizienzstei-
gerung in einer zentralen Küstenwache eingeführt werden?

24. a) Wie kann das problemspezifische Wissen der Küstenwache nutzbar
gemacht werden?

b) Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, der Küstenwache ein
Vorschlagsrecht bei verwaltungsspezifischen Regelungen den
Küstenschutz betreffend zuzugestehen?

c) Falls nicht, wie kommt die Bundesregierung zu dieserMeinung, und
welchen anderen Institutionen mit ähnlicher Fachkompetenz sollte
diese Funktion zukommen?

25. Auf welche Weise können Verwaltung, Schiffe und Hubschrauber des
BGS, der Zoll, die Schiffahrtsverwaltung und der Fischereischutz di-
rekt auf die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe der Küsten-
wache zugeschnitten werden?

26. a) Welche konkreten Gerätschaften und Einrichtungen der Bundes-
wehr sind der Küstenwache zur Effizienzsteigerung zu unterstellen
bzw. mitzunutzen?

b) Welche Funktion kommt dabei den Marine-Dora-Fliegern zu?

27. Wann genau wird die Bundesregierung den für dieses Jahr vorge-
sehenen zweiten Erfahrungsbericht zum Thema Küstenwache vor-
legen?

Drucksache 14/1229Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

28. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Analyse der
Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste bezüglich der Küsten-
wache, die die Hauptschwierigkeiten des bestehenden Küstenschutz-
systems in zu langen Entscheidungsstrukturen, einem organisatori-
schen Nebeneinander sowie dem fehlenden ausgebildeten Krisen-
manager sieht?

29. Wie können die bestehenden privaten Rettungskapazitäten prinzipiell
in das Küstenschutzkonzept eingebunden werden, und wie kann
sichergestellt werden, daß deren Eigenständigkeit und Profil nicht
verlorengeht?

30. Welche Rolle kann den SAR-Hubschraubern sowie ihrer Boden-
organisation zukommen?

31. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was gegen eine
Privatisierung bzw. Teilprivatisierung der nationalen See- und Küsten-
sicherung?

32. a) Auf welche Art und Weise kann die Ausbildung des notwendigen
Fachpersonals der nationalen Küstenwache durchgeführt werden?

b) Wie will die Bundesregierung die bereits bestehenden maritimen
Ausbildungskapazitäten Flensburgs, die sich als ein erfolgreiches
Zentrum der seemännischen Ausbildung etabliert haben, im Ver-
bund mit den anderen diesbezüglichen norddeutschen Institutionen
weiter ausbauen und finanziell, personell und materiell unter-
stützten?

Haushaltsspezifische Folgerungen einer nationalen Küstenwache

33. Welche personelle und materialbezogene Ausstattung wird die neu-
konzipierte, nationale Küstenwache erhalten, um die effiziente
Durchsetzung ihrer Aufgaben, insbesondere in den Bereichen illegale
Einreise nach Deutschland, Begrenzung der internationalen Rausch-
giftkriminalität sowie Schutz vor maritimen Umweltkatastrophen, zu
gewährleisten?

34. a) Mit welchen finanziellen Mitteln und in welcher Höhe wird die
Bundesregierung eine derart neu zusammengefaßte Küstenwache
ausstatten?

b) Welchen Anteil sollen die fünf norddeutschen Bundesländer in
welcher konkreten Höhe hierbei leisten?

35. a) Welche materiellen, finanziellen und personellen Einsparungen
können im Bundeshaushalt- oder in den Länderhaushalten gege-
benenfalls durch eine weitere Zusammenfassung der bestehenden
Institutionen des Küstenschutzes erreicht werden?

b) Wie sieht die mittelfristige Personalplanung der Bundesregierung
diesbezüglich aus?

Rechtliche Veränderungen einer nationalen Küstenwache bezüglich der
Kompetenzaufteilung hoheitlicher Aufgaben zwischen dem Bund und den
Küstenländern

36. a) Mit welchen Kompetenzen sollte die Deutsche Küstenwache aus-
gestattet werden?

Drucksache 14/1229 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 6 –

b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Übertragung von Hoheitsgewalt von der Landesebene auf die
nationale Küstenwache?

37. a) Wird die Bundesregierung die Initiative der fünf Küstenländer zur
Kompetenzverlagerung polizeilicher Befugnisse aufgreifen, die vor
dem Hintergrund der „Pallas“-Havarie vom schleswig-holsteini-
schen Innenminister erneut in die Diskussion eingebracht worden
ist?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

b) Wann wird die Bundesregierung diesbezügliche Gespräche mit den
Ländern aufnehmen?

c) Welche Institutionen sollten bei der Konzipierung einer nationalen
Küstenwache beteiligt werden?

d) Welche Rolle kommt in diesem Zusammenhang der länderüber-
greifenden Steuerungs- und Entscheidungskompetenz für die
Wasserschutzpolizeien zu, auf deren Gründung man sich unter
Federführung Niedersachsens am 1. Juli 1998 geeinigt hatte?

38. Welche konkreten Vorschriften des Grundgesetzes und rechtlichen
Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern sind zu modifi-
zieren, so daß die Kompetenzen der Wasserschutzpolizei der Länder
durch eine Bundesbehörde im Sinne einer Deutschen Küstenwache
zusammengefaßt werden können?

39. Welche Erfolgschancen räumt die Bundesregierung einer derartigen
Kompetenzabgabe ein?

40. Welche Kompetenzen müssen von seiten der Länder sowie der be-
teiligten Bundesbehörden abgegeben werden, um eine Küstenwache
– nach amerikanischem Vorbild – effizient zu gestalten?

Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der deutschen und
europäischen Küste

41. Welche konkreten Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den
anderen Ost- und Nordseeanrainerstaaten weiter zum Schutz der
deutschen, aber auch der europäischen Küste zu verbessern?

42. Wie wird und kann die Bundesregierung sicherstellen bzw. durch-
setzen, daß die bestehenden Abkommen zum Küstenschutz auch in
den Nachbarstaaten wirksam umgesetzt werden?

43. a) Ist im Zuge eines europäischen Küstenschutzes an die gemein-
schaftliche Nutzung bestehenden Geräts gedacht?

b) Wenn ja, mit welchen Gerätschaften und in welchem Umfang sollte
die Kooperation mit welchen Ländern stattfinden?

44. a) Könnte in diesem Kontext der Schlepper „Oceanic“ im Zuge
der internationalen Kooperation auch außerhalb der deutschen
Hoheitsgewässer zum Einsatz kommen?

b) Wenn ja, wo und unter welchen Umständen?

Drucksache 14/1229Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

45. a) In welchem Ausmaß kann die Küstenwache einen effizienten,
grenzüberschreitenden Beitrag zur Verbrechensbekämpfung so-
wohl in der Nord- wie auch in der Ostsee leisten?

b) Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Schen-
gener Abkommen und der Außenwirtschaftszone zu?

Möglichkeiten und Herausforderungen für die Gründung einer
Europäischen Küstenwache

46. a) Welche bereits praktizierten europäischen Küstenschutzinsti-
tutionen könnten eine Vorbildfunktion für die Deutsche Küsten-
wache übernehmen?

b) Worin liegen deren Vor- und Nachteile, und welche Heraus-
forderungen ergeben sich bei einer Übertragung auf die spezifische
deutsche Situation?

47. Welche europäischen Küstenschutzkonzepte werden von der Bundes-
regierung als ungeeignet für die Deutsche Küstenwache beurteilt?

48. a) Wie wird die Bundesregierung zusätzlich zu den nationalen Be-
mühungen auch auf internationaler Ebene durch die Ratifizierung
von Abkommen bezüglich der Sicherheitsstandards im inter-
nationalen Schiffsverkehr den europäischen Küstenschutz ver-
bessern?

b) Welche Schritte hat sie bereits eingeleitet?

c) Wie beurteilt sie die Idee zur Schaffung einer europäischen Kü-
stenwachen, und wird sie sich für deren Gründung einsetzen?

49. a) Auf welchen Ebenen sollte diese „Europaen Coast Guard“ ange-
siedelt werden, und mit welchen Kompetenzen sollte sie aus-
gestattet werden?

b) Welche konkreten Initiativen und Überlegungen sind in diesem
Zusammenhang durch die Bundesregierung konzipiert und/oder
bereits auf den Weg gebracht worden?

50. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Fachleuten
des Küstenschutzes, das US-amerikanische Modell der „US-Coast
Guard“, das sich in den vergangenen 200 Jahren als erfolgreich er-
wiesen hat, solle eine Leitbildfunktion der neuen Küstenwache auf
nationaler Ebene übernehmen?

b) Gilt diese Beurteilung auch bezüglich einer europäischen Küsten-
wache?

Die US-Coast-Guard: ein effizientes Leitbild für den deutschen und
europäischen Küstenschutz

51. Ist nach US-amerikanischem Vorbild daran gedacht, die Küstenwache
im Normal- und Katastrophenfall dem Bundesminister für Verkehr-,
Bau- und Wohnungswesen zu unterstellen?

52. Unter welchen Umständen könnte eine nationale Küstenwache auch
anderen Bundes- oder Landesbehörden zugeordnet werden?

53. Welchen anderen Bundes- oder Landesbehörden käme eine derartige
Kompetenzbefugnis zu?

Drucksache 14/1229 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 8 –

54. a) Plant die Bundesregierung, die Bildung einer nichtmilitärischen
Freiwilligenorganisation von Boots- und Flugzeugbesitzern sowie
Betreibern von Radiostationen derart zu unterstützen, daß diese
nach dem Vorbild der „Coast Guard Auxiliary“ der Küstenwache
im Bedarfsfall Hilfestellung leisten können?

b) Falls nicht, welche Ergebnisse und Modifikationen können aus der
erfolgreichen Arbeit dieser amerikanischen Hilfsorganisation für
Deutschland und auch den europäischen Küstenschutz abgeleitet
werden?

Bonn, den 15. Juni 1999

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Ulrich Adam
Dietrich Austermann
Dr. Wolf Bauer
Otto Bernhardt
Renate Blank
Silvia Bonitz
Paul Breuer
Georg Brunnhuber
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Renate Diemers
Hansjürgen Doss
Anke Eymer (Lübeck)
Dirk Fischer (Hamburg)
Jochen-Konrad Fromme
Georg Girisch
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
Klaus-Jürgen Hedrich
Manfred Heise
Hans Jochen Henke
Klaus Hofbauer
Susanne Jaffke
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Norbert Königshofen

Eva-Maria Kors
Thomas Kossendey
Dr. Martina Krogmann
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Dr. Michael Meister
Dr. Gerd Müller
Bernd Neumann (Bremen)
Günter Nooke
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Volker Rühe
Heinz Schemken
Michael von Schmude
Birgit Schnieber-Jastram
Reinhard Freiherr von Schorlemer
Wilhelm Josef Sebastian
Rudolf Seiters
Gunnar Uldall
Angelika Volquartz
Gert Willner
Werner Wittlich
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

Drucksache 14/1229Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –

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