BT-Drucksache 14/1217

zu der dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG) - 14/407, 14/580, 14/1203 -

Vom 23. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1217
14. Wahlperiode

23. 06. 99

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Ulf Fink, Eva-Maria Kors,
Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust,
Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz, Hans-
Peter Repnik und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Elften Buches Sozialgesetzbuch – 4. SGB XI-Änderungsgesetz (4. SGB XI-ÄndG)
– Drucksachen 14/407, 14/580, 14/1203 –

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen
bedürfen der besonderen Hilfe.
Ein besonderes Problem im Rahmen der Pflegeversicherung ist die Ab-
sicherung der Menschen, die an geistigen Behinderungen und psychi-
schen Erkrankungen leiden. Dies gilt besonders für die Demenzkran-
ken, also für Menschen, die mit einem besonders im Alter auftretenden
krankhaften Abbau von Gedächtnis und anderen Fähigkeiten betroffen
sind. Die Gruppe der Demenzkranken stellt einen großen, immer wei-
ter wachsenden Anteil an den Hilfe- und Pflegebedürftigen dar.
Die ursprüngliche Zielsetzung der Pflegeversicherung, gerade älteren
Menschen Hilfe und Unterstützung im täglichen Leben zu geben, wird
in diesem Bereich nicht im gewünschten Umfang erreicht. Die Pflege-
versicherung kennt einen relativ engen, verrichtungsbezogenen Begriff
der Pflegebedürftigkeit. Berücksichtigt wird danach der Hilfebedarf, der
für die Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mo-
bilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfällt. Personen
mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen, vor allem
die Demenzkranken, haben aber oft einen Hilfebedarf, der außerhalb
dieser Verrichtung zu leisten ist. Sie benötigen besonders der allgemei-
nen Aufsicht und Anleitung.
Mit der Neufassung der Begutachtungsrichtlinien für den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung wurden bereits wichtige Verbesserun-
gen für diese Personen erreicht. So wird nun die Beaufsichtigung und
Anleitung im Zusammenhang mit den genannten Verrichtungen in voll-
em Umfang berücksichtigt. Dies reicht jedoch nicht aus. Um eine Über-
belastung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch die verstärkte
Berücksichtigung dieses Personenkreises zu verhindern, muß geprüft
werden, ob und in welchem genauen Umfang der allgemeine Betreu-

ungsaufwand zukünftig berücksichtigt werden kann bzw. welche alter-
nativen Verbesserungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis realisier-
bar sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf,
unverzüglich Gespräche mit den Fachverbänden und Pflegekassen auf-
zunehmen, um Verbesserungen für die derzeit unbefriedigende Situati-
on der Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Er-
krankungen zu erarbeiten,
und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bis zum Jahresende vor-
zulegen.

Bonn, den 15. Juni 1999
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Ulf Fink
Eva-Maria Kors
Wolfgang Zöller
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Gerhard Scheu
Annette Widmann-Mauz
Hans-Peter Repnik
Dr. Wolfgang Schäuble Michael Glos und Fraktion

Drucksache 14/1217 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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