BT-Drucksache 14/1209

Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen im Fahrerlaubniswesen

Vom 22. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1209
14. Wahlperiode
22. 06. 99
Antrag
derAbgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Meister, Eduard Oswald, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Wilhelm Josef Sebastian, Gert Willner und der Fraktion der CDU/CSU
Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen im Fahrerlaubniswesen
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
gemeinsam mit den Ländern eine Regelung zu erarbeiten und umzusetzen, daß staatliche Stellen von Aufgaben, die nicht dem Kernbereich hoheitlicher Tätigkeiten im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungswesen zugerechnet werden müssen (Fahrzeugzulassungen, Auftragsannahme und -verwaltung bis zur Ausgabe von Führerscheinen und EG-Fahrerkarten), entlastet und Unternehmen damit beliehen werden, die bereits heute im staatlichen Auftrag mit der Erbringung von Teilleistungen im Vorfeld behördlicher Entscheidungen befaßt sind.
Bonn, den 22. Juni 1999
Dirk Fischer (Hamburg) Dr.-Ing. Dietmar Kansy Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Georg Brunnhuber Hubert Deittert Peter Götz Manfred Heise Norbert Königshofen Peter Letzgus Eduard Lintner Dr. Michael Meister Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Hans-Peter Repnik Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Wilhelm Josef Sebastian
Gert Willner
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion
Begründung
Die Kostendeckung der Führerscheinstellen liegt bundesweit bei knapp 60 %. Bei jährlichen Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 90 Mio. DM entsteht ein jährliches Defizit in Höhe von über 35 Mio. DM. Im Saarland lag die Kostendeckung bei nur knapp 32 %.
Grund für die Kostenunterdeckung ist ein im Bereich Fahrerlaubniswesen ineffizienter Verwaltungsaufwand. Die Übernahme des kompletten Verwaltungsaufwandes für normale Fahrerlaubnisanträge (keine Sonderfälle) bis zur Ausgabe des Führerscheins, für die Ausgabe der EG-Fahrerkarten und für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere im Anschluß an eine Begutachtung durch Technische Prüfstellen oder amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen durch diese Organisationen als beliehene Unternehmen könnte den heute geforderten Aufwand der Antragsverwaltung bei Behörde und Überwachungsorganisation nahezu halbieren.
Die Fahrerlaubnisbehörden würden maßgeblich entlastet und könnten ihre Tätigkeit auf Grundsatzfragen und Entscheidungen in Sonderfällen konzentrieren. Für den Bürger würde der Ablauf wesentlich vereinfacht. Er hätte nur noch einen Ansprechpartner, entsprechend weniger Wege und weniger bürokratischen Aufwand. Durch die effizientere Aufgabenerledigung könnte sowohl eine Kostendeckung für die Bearbeitung als auch eine Gebührenabsenkung für den Kunden ermöglicht werden.

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