BT-Drucksache 14/1131

zu der U (BReg) - Drs. 14/488 Nr. 2.58

Vom 10. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1131
14. Wahlperiode

10. 06. 99

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuß)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/488 Nr. 2.58 –

Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die freiwillige Beteiligung
von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement
und die Umweltbetriebsprüfung
KOM (98) 622 endg.; Ratsdok. 12866/98

A. Problem
Der Verordnungsvorschlag des Rates sieht eine Überarbeitung der
geltenden Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige
Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschafts-
system für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
vor, mit der u. a. eine Erweiterung ihres Anwendungsbereiches auf
alle Organisationen mit umweltrelevanten Auswirkungen vorge-
nommen und ihre kohärente Umsetzung in den Mitgliedstaaten
gewährleistet werden soll.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung, in der der Verordnungsvorschlag
weitgehend begrüßt, die Bundesregierung aber unter anderem auf-
gefordert wird, bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer
Ebene auf eine Reihe näher bezeichneter Ergänzungen bzw. Ver-
änderungen der Verordnung (darunter Verwendung des Begriffs
„beste verfügbare Technik“ im Zusammenhang mit der Vermeidung
von Umweltauswirkungen) hinzuwirken.
Mehrheitsentscheidung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/1131 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlußempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
folgende Entschließung anzunehmen:
III. Der Deutsche Bundestag begrüßt, ebenso wie der Bundesrat, den

Vorschlag der EU-Kommission (Anlage) weitgehend.
1. Die Verknüpfung von ISO 14001 und Öko-Audit dahin

gehend, die Norm ISO 14001 als Baustein der EMAS (Eco-
Management and Audit Scheme) anzusehen, spiegelt den
Mehrwert der EMAS gegenüber der ISO 14001 wider und
stellt daher eine sinnvolle Änderung dar. Die Zertifizierung
nach ISO 14001 hat sich europaweit als echte Konkurrenz zur
EMAS entwickelt, darf aber zukünftig von den Unternehmen
nicht mehr als solche verstanden werden. Vielmehr erleichtert
die ISO-14001-Zertifizierung den EMAS-Eintritt, so daß die
Unternehmen sich nicht zwischen den beiden Verfahren und
somit möglicherweise zu Ungunsten der EMAS entscheiden
müssen.

2. Zu begrüßen ist insbesondere die Einbeziehung von Dienstlei-
stungen und der Umweltverträglichkeit von Produkten in die
Bewertung des Umweltmanagements. Diese Öffnung des
Anwendungsbereiches gibt dem Handel und dem gesamten
Dienstleistungsbereich die Möglichkeit ihr Engagement für
die Umwelt unter Beweis zu stellen.

3. Die Einführung eines Logo wird vom Deutschen Bundestag
grundsätzlich begrüßt. Ein Öko-Audit-Zeichen darf sich je-
doch nicht auf Produkten befinden, da die EMAS unterneh-
mensbezogen und nicht produktbezogen ist. Die Teilnahme
am Öko-Audit bedeutet nicht die zwingende Umweltfreund-
lichkeit eines Produktes, so daß das Logo ein Produkt nicht
klassifizieren kann.

4. Der Vorschlag legt die Aufgabenbereiche, die Anforderungen
an die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Umweltgutachter
detaillierter und damit klarer fest. Zudem ist zu begrüßen, daß
die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der
Umweltgutachter gestiegen sind.

5. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert zu überprüfen, wie
die EMAS-Registrierung bei der Anwendung und Kontrolle
von Umweltgesetzen genutzt werden kann. Die Nutzung von
Daten bzw. Schlußfolgerungen aus der Zertifizierung ist
erforderlich, um eine Entbürokratisierung durch die Vermei-
dung von Doppelungen hinsichtlich Protokoll-, Dokumen-
tations- und Mitteilungspflichten zu erreichen.

6. Zu begrüßen ist zudem die Aufnahme der Beteiligung der
Beschäftigten eines Unternehmens als Anforderung an die
Zertifizierung. Die Einbeziehung der Arbeitnehmer und die
damit verbundene Auswirkung auf deren Einstellung zu einem
umweltbewußten Verhalten ist ein wesentliches Element für
eine erfolgreiche Umsetzung von EMAS.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1131

III. Der Verordnungsvorschlag birgt neben den begrüßenswerten
Änderungen jedoch einige Schwächen. Der Deutsche Bundestag
bittet die Bundesregierung daher in Übereinstimmung mit den
von dem Bundesrat vorgebrachten Punkten, bei den weiteren
Verhandlungen auf folgende Ergänzungen und Änderungen hin-
zuwirken:
1. Die EMAS als Instrument zur Verbesserung der Umwelt-

leistung muß gegenüber der Norm ISO 14001, welches ein
reines Managementkriterium ohne Bezug zum materiellen
Recht darstellt, stärker herausgestellt werden. Die Zertifizie-
rung nach der EMAS muß sich gegenüber der nach ISO
14001 als das stärker umweltleistungsbezogene Instrument
darstellen.

2. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nicht mehr die
Vermeidung von Umweltauswirkungen entsprechend dem
„Stand der Technik“ vor. Dieses materielle Kriterium sollte
jedoch zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesse-
rung der betrieblichen Umweltleistung erhalten bleiben. In der
EU-Verordnung sollte jedoch der Begriff „beste verfügbare
Technik“ in Anlehnung an die IVU-Richtlinie verwand wer-
den, um die Kohärenz des europäischen Rechtssystems zu
stärken.

3. Artikel 2 Buchstabe l des Revisionsentwurfs sollte neu for-
muliert werden, um den Standort weiterhin objektiv einordnen
zu können. Nach dem Entwurf, kann die an EMAS teilneh-
mende Organisation selbst Kriterien für eine Standortbestim-
mung aufstellen. Damit eröffnet sich für die teilnehmende Or-
ganisation die Möglichkeit, einen Standort in mehrere kleinere
Organisationseinheiten aufzuteilen und dabei ökologisch be-
denkliche Einheiten auszusparen. Somit muß der letzte Satz
unter Buchstabe l lauten: „Die kleinste registrierbare Organi-
sationseinheit ist der Standort.“

4. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission darf der Umwelt-
gutachter nur validieren, wenn er sich die Überzeugung ver-
schafft hat, daß die Organisation zum Zeitpunkt der Validie-
rung alle Umweltvorschriften einhält. Um diese Überprüfung
als bindende Anforderung an den Umweltgutachter sicherzu-
stellen, muß die Formulierung „should“ in Anhang V Nr.
5.4.3 durch ein „must be“ ersetzt werden.

III. Darüber hinaus bittet der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung, bei den weiteren Verhandlungen folgende Kriterien zu
beachten:
1. Die von den Unternehmen erstellten und vom Gutachter

validierten Umwelterklärungen sollten nicht nur, wie in der
Verordnung vorgesehen, „öffentlich verfügbar“ sein, da hier-
für eine elektronische Veröffentlichung oder Auslegung in
einer Bücherei ausreicht. Vielmehr sollten die Umwelterklä-
rungen auf Verlangen der Bürger in Form von gedruckten Ex-
emplaren leicht zugänglich sein. Die Inhalte der Erklärung
müssen so ausgestaltet sein, daß sie Glaubwürdigkeit und
Transparenz vermitteln. Ohne ausreichende Bekanntheit und
Akzeptanz in der Öffentlichkeit kann das Öko-Audit-System
keinen Bestand und Erfolg haben.

Drucksache 14/1131 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Die internen Umweltbetriebsprüfer überprüfen einen Betrieb
entsprechend der Normen und Gesetzesvorschriften. Diese
Überprüfung darf jedoch nicht nur stichprobenartig, wie in
Anhang II Nr. 2.6 vorgesehen, erfolgen, sondern muß umfas-
send sein. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben ist
grundsätzlich als zwingende Voraussetzung für ein Öko-Audit
anzusehen und daher immer vollständig zu überprüfen. Ledig-
lich die praktische Wirksamkeit des Umweltmanagement-
systems kann anhand von Stichproben nachgeprüft werden.

3. Weiter sollte die Bundesregierung sicherstellen, daß eine an-
gemessene Beteiligung der Mitgliedstaaten an den Entschei-
dungen nicht durch das Komitilogieverfahren, wie es in Arti-
kel 14 des Entwurfs vorgesehen ist, geschwächt wird.

Bonn, den 21. April 1999

Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie Marion Caspers-Merk Bernward Müller (Jena) Winfried Hermann
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter

Birgit Homburger Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/1131

Bericht der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Bernward Müller (Jena),
Winfried Hermann, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die
freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Ge-
meinschaftssystem für das Umweltmanagement und das
Umweltaudit (englischer Titel: Eco-Management and
Audit Scheme; kurz: EMAS) wurde mit Überweisungs-
drucksache 14/488 Nr. 2.58 vom 8. März 1999 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuß für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie überwiesen.
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hat zu
der Vorlage einvernehmlich wie folgt Stellung genom-
men:
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie begrüßt
ebenso wie der Bundesrat den Verordnungsvorschlag der
EU-Kommission. Die Überarbeitung der bestehenden
Verordnung über die freiwillige Beteiligung an einem
gemeinschaftlichen Umweltsystem (EMAS) sieht eine
Ausdehnung des Systems auf alle Organisationen mit
umweltrelevanten Auswirkungen sowie eine Einbezie-
hung der Beschäftigten vor und bezieht Dienstleistungen
mit ein. Insgesamt wird eine umfassende und eine effi-
ziente Anwendung des EMAS-Systems angestrebt. Die
vorgesehene Angleichung der Anforderungen zum Um-
weltmanagement an die Struktur der ISO-Norm 14001
eröffnet die Möglichkeit der verstärkten Nutzung dieses
marktorientierten Umweltschutzinstrumentes.
Die Breite der Anwendung, die Akzeptanz und damit der
Erfolg des auf Freiwilligkeit beruhenden EMAS-
Systems sind abhängig von der Verläßlichkeit, Transpa-
renz und vom unbürokratischen Charakter bei der kon-
kreten Verwendung des Systems. Der Ausschuß begrüßt
die Bestrebungen der deutschen Verhandlungsführung,
daß die Teilnahme an EMAS gemeinschaftliche oder
einzelstaatliche Auflagen erfüllen kann, vorausgesetzt,
sie sind deckungsgleich mit denen in der EMAS-
Regelung. Dies trägt ebenso wie die Anpassung an die
ISO-Norm zu Vermeidung von Doppelarbeit und auf
diese Weise zur Akzeptanz des Systems bei. Insofern
fordert der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie die
Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen im Rat im
Sinne des Erfolges von EMAS folgende Punkte zu
beachten:
1. Die Handhabbarkeit des Systems darf insbesondere

für kleine und mittlere Unternehmen nicht durch zu
kurze Validierungsperioden eingeschränkt werden.

2. Auf die vorgeschlagene Vermeidung von Doppelar-
beit muß weiterhin Wert gelegt werden. Die Anwen-
dung von EMAS muß möglichst bürokratiearm aus-
gestaltet sein.

3. Die Kompatibilität des unternehmensbezogenen
EMAS und der produktorientierten internationalen

Normen (ISO 14001) ist als entscheidendes Erfolgs-
kriterium für die Anwendung eines marktorientierten
Umweltschutzinstrumentes zu wahren.

II.
Mit dem Verordnungsvorschlag werden mehrere Ziele
verfolgt:
– Verbesserung des Beitrags von EMAS zu einer nach-

haltigen Entwicklung,
– Klärung der Beziehungen zwischen EMAS und inter-

nationalen Normen im Bereich des Umweltmanage-
ments,

– stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer,
– mehr Öffentlichkeitswirksamkeit,
– mehr Kohärenz bei der Umsetzung in den Mitglied-

staaten.
Um die genannten Ziele erfüllen zu können, soll die
geltende Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 u.a. wie folgt
geändert werden:
– Erweiterung des Anwendungsbereichs der EMAS-

Verordnung auf alle Organisationen mit signifikanten
direkten oder indirekten Umweltauswirkungen;

– Einbeziehung der Norm ISO 14001 als EMAS-
Anforderung an das Umweltmanagement, um poten-
tielle Teilnehmer nicht im Zweifel darüber zu lassen,
daß ein Übergang von ISO 14001 zu EMAS keine
Doppelarbeit erfordert;

– Aufnahme der Anforderung, daß teilnehmende Orga-
nisationen ihre Arbeitnehmer bei der Umsetzung von
EMAS einbeziehen;

– Förderung der Beteiligung von kleinen und mittleren
Unternehmen durch ein Paket begleitender Instru-
mente;

– Schaffung eines gut sichtbaren und erkennbaren
Zeichens, um für EMAS zu werben und Organisatio-
nen die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligung ohne
großen Aufwand mitteilen zu können;

– konsequentere Weiterverfolgung von Verbesserungen
des betrieblichen Umweltschutzes durch regelmäßige-
re Kontrollen und Berichterstattung.

III.
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Verordnungsvorschlag in seinen
Sitzungen am 24. März 1999 und am 21. April 1999
beraten.
Von seiten der Fraktion der SPD wurde festgestellt, man
halte das Öko-Audit für ein gutes Instrument, um die

Drucksache 14/1131 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Umweltmanagementsysteme an den Betriebsstandorten
zu verbessern. Zu begrüßen sei auch, daß dieses Verfah-
ren auf europäischer Ebene weiterentwickelt werde. Es
gebe aber einige kritische Punkte. So sei Deutschland
mit 1 900 Öko-Audit-Standorten entsprechend 75 % der
Registrierungen in Europa (Stand: März 1999) praktisch
singulär im Hinblick auf die Akzeptanz von Öko-Audit.
Zudem sei die Akzeptanz des Öko-Audit in den anderen
europäischen Staaten im Sinken begriffen. Dies habe
etwas mit der Zertifizierung nach der ISO-Norm 14001
zu tun, die sich als Standard durchsetze. Die ISO-
Zertifizierung sei vom ökologischen Standpunkt aus
deutlich unter der EMAS-Zertifizierung anzusiedeln.
Viele Betriebe seien aber offensichtlich der Auffassung,
daß die Zertifizierung nach der ISO-Norm 14001 aus-
reiche.
Mit dem eigenen Entschließungsantrag (siehe Beschluß-
empfehlung), der inhaltlich über das gemeinsame Votum
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie hinaus
und mit den Vorstellungen des Bundesrates konform
gehe, wolle man der Bundesregierung für die weiteren
Verhandlungen in Brüssel den Rücken stärken. Man
spreche sich u.a. dafür aus, die Norm ISO 14001 in das
EMAS-System zu integrieren, aber die hohen Ansprüche
an EMAS beizubehalten. Gleichzeitig wolle man die
Akzeptanz von EMAS dadurch erhöhen, daß man sich
ausdrücklich für die Einführung eines Logo ausspreche.
Schließlich wolle man darauf hinwirken, daß derjenige,
der sich an diesem System beteilige, in Zukunft auch
Vorteile – etwa bei der Werbung – habe. In Diskussio-
nen mit den Unternehmensvertretern sei zudem immer
wieder die kostenreduzierende Wirkung einer Beteili-
gung an der EMAS-Zertifizierung herauszustellen.
Von seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde aus-
geführt, man begrüße das Öko-Audit als marktwirt-
schaftliches Instrument im Umweltschutz. Entgegen
einer bei Verabschiedung des Gesetzes vom Deutschen
Bundestag verabschiedeten Resolution sei aber den Teil-
nehmern an diesem System keine Erleichterung in Form
von Abbau bürokratischer Hemmnisse gewährt worden.
Der nun vorliegende Entschließungsantrag der Koaliti-
onsfraktionen lasse zum Teil befürchten, daß die Beur-
teilungskriterien eher noch verschärft würden. Man be-
grüße, daß durch den Verordnungsvorschlag der Bereich
Dienstleistung in das EMAS-System einbezogen werde.
Wenn aber auf EU-Ebene diskutiert werde, bei den
Dienstleistern auch deren Produkte mit in die Zertifizie-
rung einzubeziehen, so halte man dies für einen kriti-
schen Ansatz. Man selbst sei der Auffassung, daß sich
eine erhöhte Beteiligung am EMAS-System nur dann
erreichen lasse, wenn man die Anreize zur Beteiligung
weiter verstärke. Dazu gehöre, das EMAS-Verfahren
möglichst bürokratiearm auszugestalten. Auch dürfe die
Handhabbarkeit dieses Systems insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen nicht durch zu kurze Validie-
rungsperioden eingeschränkt werden. Insofern könne
man sich dem gemeinsamen Votum des Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie anschließen. Dem von den
Koalitionsfraktionen hier im Umweltausschuß vorge-
legten Entschließungsantrag werde man aber aus den
genannten Gründen in Teilen und damit auch insgesamt
nicht zustimmen.

Von seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde vorgetragen, in Deutschland hätten sich schon
eine Menge Betriebe an dem Öko-Audit beteiligt, auf die
Gesamtzahl der Betriebe bezogen sei aber der Erfolg
bescheiden. Wenn dann noch eine gewisse Stagnation
deutlich werde, sei zu entscheiden, ob man mehr tun
wolle oder ob man die Sache absterben lasse. Man selbst
plädiere dafür, die Sache voranzutreiben. Gehandelt
werden müsse sowohl von seiten der Politik wie von
seiten der Wirtschaft. Viele Betriebe wüßten offensicht-
lich überhaupt nicht Bescheid. Gerade für die kleinen
und mittleren Unternehmen müsse es mehr Aufklärung,
Hilfestellung und Werbung geben. Man bitte das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, zusammen mit den Wirtschaftsverbänden eine
entsprechende Konzeption zu entwickeln. Was den Ent-
schließungsantrag der Koalitionsfraktionen anbelange,
so verweise man auf die Argumentation der Fraktion der
SPD. Das Votum des Ausschusses für Wirtschaft und
Technologie, der sich in wesentlichen Punkten den eige-
nen Auffassungen anschließe, nehme man zustimmend
zur Kenntnis.
Von seiten der Fraktion der F.D.P. wurde begrüßt, daß
das seinerzeit sehr umstrittene System für die Zulassung
und Registrierung der Gutachter nun weitgehend akzep-
tiert werde. Die wirtschaftsnahe Lösung habe offensicht-
lich auch nicht zu einem Umweltdumping geführt. Die
gewählte Organisationsform habe sich als erfolgreich
herausgestellt. Das Öko-Audit-System sei akzeptiert und
angenommen worden.
Was den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen
anbelange, so gebe es zu Punkt I.1 Einvernehmen hier
im Ausschuß, die Norm ISO 14001 als Baustein der
EMAS anzusehen. Die unter dem Punkt I.2 verwendete
Formulierung, daß diese Öffnung des Anwendungsberei-
ches dem Handel und dem gesamten Dienstleistungs-
bereich – darunter auch der Landwirtschaft mit ihren
vielen kleinen Betrieben – die Möglichkeit gebe, ihr
Engagement für die Umwelt unter Beweis zu stellen,
sehe man sehr viel kritischer, da es auch andere Mög-
lichkeiten als die Beteiligung am Öko-Audit gebe, sein
Engagement für die Umwelt unter Beweis zu stellen. Die
unter Punkt I.3 befürwortete Einführung eines Logo sehe
man angesichts der Inflation solcher Zeichen ebenfalls
sehr kritisch. Nicht anschließen könne man sich auch der
Formulierung unter Punkt II.2, da die Begriffe „Stand
der Technik“ bzw. „beste verfügbare Technik“ unter-
schiedlich ausgelegt würden und damit einer maßgeb-
lichen Änderung des Prüfniveaus der Weg bereitet wer-
de. Um die Auffassungsunterschiede in verschiedenen
Punkten deutlich zu machen, bitte man darum, über die
verschiedenen Punkte des Entschließungsantrages ge-
trennt abzustimmen.
Von seiten der Fraktion der PDS wurde darauf hingewie-
sen, viele Unternehmen beklagten sich darüber, daß
durch das Öko-Audit-System ihre Wettbewerbsfähigkeit
nicht gestärkt werde. Von daher spreche man sich dafür
aus, die Werbung für dieses System weltweit zu verstär-
ken. Zu berücksichtigen sei dabei, daß sich nicht audi-
tierte Betriebe auf dem Weltmarkt durch Umweltdum-
ping Preisvorteile verschafften.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/1131

Der Ausschuß votierte in Einzelabstimmung zu den ver-
schiedenen Ziffern des Entschließungsantrages (siehe
Beschlußempfehlung) wie folgt:

Ziff. SPD CDU/CSU
B 90/
DIE

GRÜNEN
F.D.P. PDS

I.1 + + + + +
I.2 + – + – +
I.3 + + + + +
I.4 + – + – +
I.5 + – + + +
I.6 + + + – +
II + – + – +

III.1 + – + – +
III.2 + – + – +
III.3 + + + + +

Legende: +: Zustimmung; –: Ablehnung

Der Ausschuß beschloß mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, die in der Be-
schlußempfehlung wiedergegebene Entschließung anzu-
nehmen.

Bonn, den 7. Juni 1999

Marion Caspers-Merk Bernward Müller (Jena) Winfried Hermann
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter
Birgit Homburger Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

Drucksache 14/1131 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Anlage

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/1131

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/1131

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/1131

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 57 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 58 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 59 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 60 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 61 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 62 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 63 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 64 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 65 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 66 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 67 – Drucksache 14/1131

Drucksache 14/1131 – 68 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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