BT-Drucksache 14/1065

Beschlussempfehlung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms Jugend - Drs. 14/74 Nr. 2.69

Vom 20. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/1065 vom 20.05.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung 14/74 Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung des Gemeinschaftlichen
Aktionsprogramms Jugend =

20.05.1999 - 1065

14/1065

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuß)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
- Drucksache 14/74 Nr. 2.69 -
Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates
zur
Einführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend"
KOM. 98 (331) endg.; Ratsdok. 10945/98

A. Problem
Mit dem Dokument legt die Europäische Kommission einen
Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Einführung des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" vor.
Zielsetzung ist die Eingliederung der Programme
"Jugend für Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst für
Jugendliche". Neben diesen zwei Hauptaktivitäten sind Jugendinitiativen
und gemeinsame Aktionen enthalten sowie flankierende Maßnahmen.
B. Lösung
Aufforderung an die Bundesregierung, entsprechend der
Beschlußempfehlung zu verfahren.
Mehrheit im Ausschuß
Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundesregierung.
Einvernehmen im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Eine Kostenabschätzung wurde nicht vorgenommen.

Beschlußempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. die Unterrichtung durch die Bundesregierung - Vorschlag für
einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung
des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" (Anlage) zur Kenntnis
zu nehmen;
2. folgende Entschließung anzunehmen:
"Der Deutsche Bundestag begrüßt die Zusammenführung der Programme
"Jugend für Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst" zu einem
Aktionsprogramm "Jugend".
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene
für eine schnelle Umsetzung des Kommissionsvorschlags einzusetzen.
Die Bundesregierung soll darauf einwirken, daß im Rahmen von
europäischen Regelungen der aufenthaltsrechtliche und
sozialversicherungsrechtliche Status von Freiwilligendiensten als ein
eigenständiger Status beschrieben wird.
Die Bundesregierung soll darauf einwirken, daß im Rahmen des
Finanzierungsplans der Anteil der Förderung von Freiwilligendiensten im
Bereich der Nicht-EU-Staaten (MOE-Europa, AKP-Staaten, Lateinamerika)
erhöht wird. Dienste in Deutschland, die von ausländischen
Freiwilligen, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, geleistet werden, sollen
ebenfalls eine adäquate Förderung erhalten.
Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit die interessierten Jugendlichen über das
Aktionsprogramm zu informieren und möglichst viele Jugendliche mit dem
Programm anzusprechen, unabhängig von ihrem Bildungs- und
Ausbildungsstand, sowie gezielt bislang unterrepräsentierte Gruppen, z.
B. Migrantinnen und Migranten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtliche Absicherung
grenzüberschreitender Freiwilligendienste von deutschen Freiwilligen
ins Ausland, als auch von ausländischen Freiwilligen nach Deutschland
mittels eines Freiwilligengesetzes so bald wie möglich sicherzustellen.
Dabei sollen der sozialversicherungsrechtliche Status, sowie die
pädagogischen Standards und die Anerkennung von Trägern geregelt
werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, rechtliche und
institutionelle Hindernisse abzubauen, die sich der Selbsthilfe und dem
sozialen Engagement entgegenstellen. Hierfür ist ein nationales
Freiwilligengesetz notwendig, das z. B. auch die Anerkennung eines
Anspruchs auf Kindergeld (bzw. auf Kinderfreibetrag) enthält.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendige Vorbereitung
und Begleitung der Freiwilligen in ihrem Dienst angemessen zu
unterstützen.
Der Deutsche Bundestag bekräftigt den Jugendaustausch als
bewährtes Instrument der internationalen Verständigung und
Zusammenarbeit.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, daß die auf kürzere Zeiträume
angelegten Programme darauf abzielen, alle Lebensbereiche junger
Menschen einzubeziehen und Aktivitäten der Bildung, des Sports, der
Kultur sowie der Freizeitgestaltung mit Begegnungscharakter und
pädagogischer Begleitung zu unterstützen. Jugendlichen, die
Schwierigkeiten kultureller, sozialer, wirtschaftlicher, physischer,
geistiger oder migrationsbedingter Art haben, wird dadurch auch ein
Zugang zur Nutzung des EU-Jugendprogamms ermöglicht.
Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, daß die Begegnung mit
anderen Kulturen und Gesellschaften die Jugendlichen sensibel werden
läßt für aktuelle Probleme und Herausforderungen in
Europa. Der hohe Stellenwert von Toleranz und Solidarität sowie die
Betonung von Kreativität und Förderung des aktiven Beitrags der
Jugendlichen sind eine gute Grundlage für die Gestaltung
einer gemeinwohlorientierten europäischen Gesellschaft und einer
politischen Union. Hierbei kommt dem Aspekt der
Geschlechtergerechtigkeit besondere Bedeutung zu.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der EU dafür
einzutreten, im Rahmen der Finanzausstattung des Aktionsprogramms
"Jugend" den Jugendaustausch grundsätzlich gemäß seiner Bedeutung
stärker zu berücksichtigen."

Bonn, den 21. April 1999
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Christel Hanewinckel Dr. Hans-Peter Bartels Christian Simmert
Klaus Holetschek
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Bericht der Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels, Christian Simmert,
Klaus Holetschek

I.
Die EU-Vorlage - Ratsdok. 10945/98 - wurde gemäß
§ 93 GO-BT mit Sammelüberweisung (Drucksache 14/74 Nr. 2.69) dem
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden
Beratung und dem Innenausschuß, Sportausschuß, Ausschuß für Arbeit und
Sozialordnung, Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder sowie dem
Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen; mit Drucksache 14/189
wurde die Vorlage außerdem nachträglich dem Ausschuß für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.
Alle mitberatenden Ausschüsse haben beschlossen, die Kenntnisnahme der
Vorlage zu empfehlen. Der federführende Ausschuß für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat die Vorlage in seinen Sitzungen am 27. Januar
1999 (5. Sitzung) und 21. April 1999 (11. Sitzung) beraten und in der
letztgenannten Sitzung einvernehmlich die Kenntnisnahme der
Unterrichtung beschlossen und mehrheitlich die vorstehend abgedruckte
Beschlußempfehlung angenommen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS angenommen wurde, fordert insbesondere den Erlaß eines nationalen
Freiwilligengesetzes, mit dem die rechtliche Absicherung
grenzüberschreitender Freiwilligendienste gewährleistet wird und das
auch rechtliche und instituionelle Hindernisse abbaut, die sich der
Selbst-
hilfe und dem sozialen Engagement entgegenstellen.
II.
Mit der Vorlage wird die Einführung eines Gemeinschaftlichen
Aktionsprogramms "Jugend" angestrebt, das die Politik der
Zusammenarbeit zugunsten von Jugendlichen umfaßt und in das die
Programme "Jugend für Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst"
integriert werden sollen. Neben den beiden genannten Aktionen sind
weitere geplant, wie "Eine Chance für die Jugend", gemeinsame Aktionen
und flankierende Maßnahmen. Das Programm soll durch die Entwicklung
eines europäischen Bildungsraumes einen Beitrag zu einer aktiven
Ausübung der Unionsbürgerschaft im Hinblick auf die Verbesserung der
Chancen und der Einsatzfähigkeit der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt
leisten und ihre Beteiligung an der künftigen Entwicklung der
Gemeinschaft fördern. Um den Erwerb entsprechender Kompetenzen und die
verantwortungsvolle Ausübung ihrer Rolle als mündige Staatsbürgerinnen
und -bürger zu ermöglichen - insbesondere auch durch die Stärkung der
Rolle junger Frauen - hat das Programm zum Ziel, den aktiven Beitrag
der Jugendlichen am Aufbau Europas zu fördern. Hierzu soll die
Teilnahme an transnationalen Projekten beitragen, darunter
Austauschprojekte innerhalb der Gemeinschaft oder mit Drittländern, die
den Jugendlichen helfen sollen, die europäische Wirklichkeit in ihrer
sozialen und kulturellen Vielfalt zu entdecken und sich für neue
Umgebungen öffnen zu können. Dies wiederum soll die Achtung der
Menschenrechte begünstigen und den Kampf gegen Rassismus, übertriebenen
Nationalismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützen.
Das Programm soll am 1. Januar 2000 beginnen und am 31. Dezember 2004
enden. Es richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25
Jahren sowie an die Akteure im Jugendbereich.
III.
Im Ausschuß bestand bei allen Fraktionen Einvernehmen darüber, daß die
Einführung des Gemeinschaftsprogramms "Jugend" der EU sehr zu begrüßen
sei. Die Zusammenführung der bereits bestehenden Programme "Jugend für
Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst" sowie die Zusammenfügung
bez. Koordinierung mit den ebenfalls bestehenden Bildungsprogrammen
"LEONARDO" und "SOKRATES" wurde ausdrücklich als sehr wichtig und
sinnvoll bezeichnet.
Die Fraktion der SPD wies zu den Einzelheiten des Programms darauf hin,
daß die Aktion "Eine Chance für die Jugend" sich an Personen richte,
die bereits am Freiwilligendienst teilgenommen haben. Hier sollten
innovative und kreative Projekte zur Entwicklung eines europäischen
Unternehmergeistes gefördert werden. Die Notwendigkeit wurde
unterstrichen, die Bundesregierung entsprechend dem vorgelegten
Entschließungsantrag aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß die
Teilnehmer an den Freiwilligendiensten versicherungstechnisch
abgesichert sind und daß auch der Austausch mit Drittländern in der
Praxis angemessen gefördert wird. Betont wurde außerdem die
Notwendigkeit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit. Als Kernpunkt
wurde die Forderung des Entschließungsantrages hervorgehoben, die
Teilnehmer durch ein Freiwilligengesetz rechtlich abzusichern, wobei
noch im einzelnen zu diskutieren sei, welche Aspekte dort geregelt
werden müßten. So solle der Anspruch auf Kindergeld während des
Austausches bestehen bleiben.
Auch seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ausdrücklich
befürwortet, daß der Entschließungsantrag ein Freiwilligengesetz
vorschlage. Ein solches Gesetz sei einerseits wichtig für die
Absicherung der Betroffenen und gebe andererseits ein politisches
Signal, welche Bedeutung die Koalitionsfraktionen diesem Programm
zumessen. Im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit wurde gefordert,
daß man stärker darauf einwirken solle, auch Jugendliche, die keinen
höheren Schulabschluß haben, über die Möglichkeit zur Teilnahme an dem
Programm zu informieren. Zu den Programmzielen wurde darauf
hingewiesen, daß die Freiwilligendienste einen wesentlichen Beitrag
dazu leisten können, daß Jugendliche am Aufbau Europas teilhaben und
erfahren können, was es bedeute, in einem sich entwickelnden Europa zu
leben. Sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN unterstrich, daß eine Aufstockung der finanziellen Ausstattung
des Programms in jedem Fall notwendig sei. Die Absicht der
Bundesregierung, sich für eine Erhöhung einzusetzen, wurde daher
begrüßt.
Auch die Fraktion der CDU/CSU machte ihre Zustimmung zur Vorlage der
Kommission für das gemeinsschaftliche Aktionsprogramm deutlich und
betonte dabei den Gesichtspunkt der Transparenz und Kohärenz durch die
Vernetzung mit den Programmen "SOKRATES und LEONARDO".

Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde ebenfalls erklärt, die
finanzielle Ausstattung des Programmes müsse sich in einem Rahmen
bewegen, in dem tatsächlich die vorgesehenen Ziele umgesetzt werden
können, wozu im Ergebnis ein Betrag von 600 Mio. Euro erforderlich sei.
Die Fraktion der CDU/CSU hielt allerdings die Schaffung eines
Freiwilligengesetzes auf nationaler Ebene nicht für nötig. Die
Ausschöpfung bestehender Regelungen reiche weitgehend aus. Es wurde von
Mitgliedern der Fraktion angeregt, gerade in diesem Bereich Regelungen
auf europäischer Ebene zu treffen und
national nur Ergänzungen zu entwickeln. Die Fraktion der CDU/CSU
kritisierte außerdem, daß in finanzieller Hinsicht bei den einzelnen
Aktionen ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen dem europäischen
Freiwilligendienst und dem Jugendaustausch bestehe, das zugunsten des
letzteren geändert werden müßte.

Bonn, den 21. April 1999
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Hans-Peter Bartels Christian Simmert Klaus Holetschek
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

20.05.1999 nnnn

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