BT-Drucksache 14/1002

Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus

Vom 6. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/1002 vom 06.05.1999

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS Entwurf eines Gesetzes über den Tag
des Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus =

06.05.1999 - 1002

14/1002

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Fred Gebhardt, Dr. Heinrich Fink, Wolfgang Gehrcke-
Reymann,
Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die
Befreiung vom Nationalsozialismus

A. Problem
Am 8. Mai 1945 erfolgte die Befreiung Europas von der verbrecherischen
nationalsozialistischen Diktatur und die Beendigung des Zweiten
Weltkriegs auf unserem Kontinent. Die historischen Lehren, daß von
deutschem Boden nie wieder Krieg und Faschismus ausgehen dürfen, müssen
wachgehalten werden. Bis zum heutigen Tag ist der 8. Mai aber nicht zum
offiziellen Gedenktag erklärt worden.
B. Lösung
Der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus wird zum
Gedenktag erklärt.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine


Entwurf eines Gesetzes über den Tag des Gedenkens an die
Befreiung vom Nationalsozialismus

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der 8. Mai ist der Tag des Gedenkens an die Befreiung vom
Nationalsozialismus.
§ 2
Der Deutsche Bundestag führt jährlich am 8. Mai eine
Gedenkveranstaltung durch.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bonn, den 6. Mai 1999
Fred Gebhardt
Dr. Heinrich Fink
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion


Begründung

Der 8. Mai 1945 war in Deutschland der Tag der Befreiung von der
nationalsozialistischen Diktatur. Durch die NS-Terrorherrschaft wurde
der Zweite Weltkrieg vorbereitet und ausgelöst. In einem einzigartigen
historischen Zivilisationsbruch wurden Millionen von Menschen der
industriellen Massenvernichtung ausgeliefert.
Die Befreiung von den Greueltaten und Verbrechen des Naziregimes ist
Anlaß, den 8. Mai als Gedenktag jährlich zu begehen. Dies ist umso
wichtiger, als es in allen Bereichen der Gesellschaft seit Jahren
Bestrebungen gibt, die weltgeschichtliche Einzigartigkeit der
Verbrechen des deutschen Nationalsozialismus und Militarismus gegen die
Menschheit als Teil einer globalen Verbrechensgeschichte zu
relativieren. Dabei sollen insbesondere die geschichtlichen und
geistigen Quellen sowie die Mitverantwortung großer Teile der deutschen
Bevölkerung für das Aufkommen, die Herrschaft und den Eroberungs- und
Ausrottungskrieg der NS-Diktatur aus dem öffentlichen Bewußtsein
verdrängt werden. Die neonazistische Hetze setzt diese Umdeutung
der Ge-

schichte bis zur Auschwitzlüge und zur Glorifizierung
nationalsozialistischer Führer, Leitbilder und Untaten bis heute fort
und findet wachsende Resonanz: Krasser Ausdruck dieser Geisteshaltung
ist eine Zunahme von rechtsextremistisch und rassistisch motivierten
Gewalttaten bis hin zu Mord.
Aus dem unsagbaren Leid, das von Deutschen während der Zeit des
Nationalsozialismus verursacht wurde, erwächst die Verpflichtung,
gerade auch in den heranwachsenden Generationen die Erinnerung
wachzuhalten, damit sich aus ihr Verantwortung für die Zukunft
entwickeln kann. Nur auf dieser Grundlage können terroristische
Herrschaftsformen und menschenfeindliche Ideologien in Zukunft
verhindert werden, so daß ein wahrhaft friedliches Miteinander der
Völker Wirklichkeit wird und Bestand hat. Der 8. Mai als Gedenktag soll
dazu beitragen, einen gesellschaftlichen Konsens in der Ablehnung von
Rüstungs- und Kriegspolitik herzustellen sowie Nationalismus,
Rechtsextremismus, Rassismus und den daraus resultierenden
Antisemitismus abzuwehren.

06.05.1999 nnnn

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