f | (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung | f | (1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung |
| von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der | | von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der |
| Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der | | Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der |
| Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und | | Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in den von den Starkregen- und |
| Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt werden, werden | | Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt werden, werden |
n | den in § 850k Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung genannten Beträgen und | n | den in § 902 Satz 1 der Zivilprozessordnung genannten Beträgen und |
| Geldleistungen, die nicht von der Pfändung erfasst werden, gleichgestellt. | | Geldleistungen, die nicht von der Pfändung erfasst werden, gleichgestellt. |
| (2) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner auch dann zur Leistung aus dem | | (2) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner auch dann zur Leistung aus dem |
| Guthaben für die nach Absatz 1 nicht von der Pfändung erfassten Soforthilfen | | Guthaben für die nach Absatz 1 nicht von der Pfändung erfassten Soforthilfen |
| im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet, wenn der Schuldner durch | | im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet, wenn der Schuldner durch |
| Vorlage des Bewilligungsbescheides oder eines Kontoauszuges nachweist, dass | | Vorlage des Bewilligungsbescheides oder eines Kontoauszuges nachweist, dass |
| das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist. | | das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist. |
t | (3) Das Guthaben auf Grund von Soforthilfen auf einem Pfändungsschutzkonto | t | |
| wird bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der | | |
| Gutschrift folgt, nicht von der Pfändung erfasst. | | |
| (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Pfändungen wegen Rückforderungen von | | (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Pfändungen wegen Rückforderungen von |
| Soforthilfen im Sinne des Absatzes 1. | | Soforthilfen im Sinne des Absatzes 1. |