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Revisionsbegründung | Revisionsbegründung | ||||
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f | 1 | (1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. | f | 1 | (1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. |
2 | (2) Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der | 2 | (2) Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der | ||
3 | Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht | 3 | Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht | ||
4 | einzureichen. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. Sie | 4 | einzureichen. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. Sie | ||
5 | beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, | 5 | beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, | ||
t | 6 | spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. § 544 Abs. 6 | t | 6 | spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. § 544 Absatz |
7 | Satz 3 bleibt unberührt. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden | 7 | 8 Satz 3 bleibt unberührt. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden | ||
8 | verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die | 8 | verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die | ||
9 | Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung | 9 | Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden, wenn nach freier Überzeugung | ||
10 | des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird | 10 | des Vorsitzenden der Rechtsstreit durch die Verlängerung nicht verzögert wird | ||
11 | oder wenn der Revisionskläger erhebliche Gründe darlegt; kann dem | 11 | oder wenn der Revisionskläger erhebliche Gründe darlegt; kann dem | ||
12 | Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für | 12 | Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für | ||
13 | einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf Antrag | 13 | einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf Antrag | ||
14 | die Frist um bis zu zwei Monate nach Übersendung der Prozessakten verlängern. | 14 | die Frist um bis zu zwei Monate nach Übersendung der Prozessakten verlängern. | ||
15 | (3) Die Revisionsbegründung muss enthalten: | 15 | (3) Die Revisionsbegründung muss enthalten: | ||
16 | 1. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung | 16 | 1. die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung | ||
17 | beantragt werde (Revisionsanträge); | 17 | beantragt werde (Revisionsanträge); | ||
18 | 2. die Angabe der Revisionsgründe, und zwar: | 18 | 2. die Angabe der Revisionsgründe, und zwar: | ||
19 | 1. die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die | 19 | 1. die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die | ||
20 | Rechtsverletzung ergibt; | 20 | Rechtsverletzung ergibt; | ||
21 | 2. soweit die Revision darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf | 21 | 2. soweit die Revision darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf | ||
22 | das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel | 22 | das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel | ||
23 | ergeben. | 23 | ergeben. | ||
24 | Ist die Revision auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden, | 24 | Ist die Revision auf Grund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden, | ||
25 | kann zur Begründung der Revision auf die Begründung der | 25 | kann zur Begründung der Revision auf die Begründung der | ||
26 | Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen werden. | 26 | Nichtzulassungsbeschwerde Bezug genommen werden. | ||
27 | (4) § 549 Abs. 2 und § 550 Abs. 2 sind auf die Revisionsbegründung | 27 | (4) § 549 Abs. 2 und § 550 Abs. 2 sind auf die Revisionsbegründung | ||
28 | entsprechend anzuwenden. | 28 | entsprechend anzuwenden. |
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