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Sie können sich § 106 WpHG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, nach den Vorschriften dieses Abschnitts und vorbehaltlich § 342b Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 3 des Handelsgesetzbuchs zu prüfen, ob folgende Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der zugrunde liegenden Buchführung, von Unternehmen, für die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen:
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten | Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten | ||||
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t | 1 | Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten | t | 1 | Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten |
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten | Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten | ||||
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t | 1 | Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, nach den Vorschriften dieses Abschnitts und | t | 1 | Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu |
2 | vorbehaltlich § 342b Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 3 des Handelsgesetzbuchs zu | ||||
3 | prüfen, ob folgende Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der | 2 | prüfen, ob folgende Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der | ||
4 | zugrunde liegenden Buchführung, von Unternehmen, für die als Emittenten von | 3 | zugrunde liegenden Buchführung, von Unternehmen, für die als Emittenten von | ||
5 | zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat | 4 | zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat | ||
6 | ist, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze | 5 | ist, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze | ||
7 | ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen | 6 | ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen | ||
8 | Rechnungslegungsstandards entsprechen: | 7 | Rechnungslegungsstandards entsprechen: | ||
9 | 1. | 8 | 1. | ||
10 | festgestellte Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte, offengelegte | 9 | festgestellte Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte, offengelegte | ||
11 | Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte, offengelegte Einzelabschlüsse nach | 10 | Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte, offengelegte Einzelabschlüsse nach | ||
12 | § 325 Absatz 2a des Handelsgesetzbuchs und zugehörige Lageberichte, gebilligte | 11 | § 325 Absatz 2a des Handelsgesetzbuchs und zugehörige Lageberichte, gebilligte | ||
13 | Konzernabschlüsse und zugehörige Konzernlageberichte oder offengelegte | 12 | Konzernabschlüsse und zugehörige Konzernlageberichte oder offengelegte | ||
14 | Konzernabschlüsse und zugehörige Konzernlageberichte, | 13 | Konzernabschlüsse und zugehörige Konzernlageberichte, | ||
15 | 2. | 14 | 2. | ||
16 | veröffentlichte verkürzte Abschlüsse und zugehörige Zwischenlageberichte | 15 | veröffentlichte verkürzte Abschlüsse und zugehörige Zwischenlageberichte | ||
17 | sowie | 16 | sowie | ||
18 | 3. | 17 | 3. | ||
19 | veröffentlichte Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte. | 18 | veröffentlichte Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte. |
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