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Sie können sich § 54a WPO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Anspruch der Auftraggeber aus den zwischen ihnen und den Berufsangehörigen bestehenden Vertragsverhältnissen auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden
(2) Die persönliche Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft (§ 44b) auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf einzelne namentlich bezeichnete Mitglieder der Personengesellschaft beschränkt werden, die die vertragliche Leistung erbringen sollen.
(3) Werden im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung Prüfungstätigkeiten durch Berufsangehörige auf Dritte übertragen, so bleibt die Pflichtenstellung der Berufsangehörigen gegenüber ihren Auftraggebern hiervon unberührt.
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | ||||
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t | 1 | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | t | 1 | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen |
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f | 1 | (1) Der Anspruch der Auftraggeber aus den zwischen ihnen und den | f | 1 | (1) Der Anspruch der Auftraggeber aus den zwischen ihnen und den |
2 | Berufsangehörigen bestehenden Vertragsverhältnissen auf Ersatz eines | 2 | Berufsangehörigen bestehenden Vertragsverhältnissen auf Ersatz eines | ||
3 | fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden | 3 | fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Mindesthöhe der | 5 | durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Mindesthöhe der | ||
6 | Deckungssumme nach § 54 Absatz 4 Satz 1 oder | 6 | Deckungssumme nach § 54 Absatz 4 Satz 1 oder | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der | 8 | durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der | ||
9 | Mindesthöhe der Deckungssumme nach § 54 Absatz 4 Satz 1, wenn insoweit | 9 | Mindesthöhe der Deckungssumme nach § 54 Absatz 4 Satz 1, wenn insoweit | ||
10 | Versicherungsschutz besteht. | 10 | Versicherungsschutz besteht. | ||
t | 11 | (2) Die persönliche Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft (§ 44b) | t | 11 | (2) Die persönliche Haftung von Mitgliedern einer rechtsfähigen |
12 | auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf | 12 | Personengesellschaft (§ 44b) auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte | ||
13 | einzelne namentlich bezeichnete Mitglieder der Personengesellschaft beschränkt | 13 | Vertragsbedingungen auf einzelne namentlich bezeichnete Mitglieder der | ||
14 | werden, die die vertragliche Leistung erbringen sollen. | 14 | rechtsfähigen Personengesellschaft beschränkt werden, die die vertragliche | ||
15 | Leistung erbringen sollen. | ||||
15 | (3) Werden im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung Prüfungstätigkeiten | 16 | (3) Werden im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung Prüfungstätigkeiten | ||
16 | durch Berufsangehörige auf Dritte übertragen, so bleibt die Pflichtenstellung | 17 | durch Berufsangehörige auf Dritte übertragen, so bleibt die Pflichtenstellung | ||
17 | der Berufsangehörigen gegenüber ihren Auftraggebern hiervon unberührt. | 18 | der Berufsangehörigen gegenüber ihren Auftraggebern hiervon unberührt. |
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