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Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten | Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten | ||||
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t | 1 | Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten | t | 1 | Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten |
Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten | Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten | ||||
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f | 1 | Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, | f | 1 | Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, |
2 | 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht | 2 | 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht | ||
t | 3 | mehr als 500 000 Euro betragen hat, oder | t | 3 | mehr als 600 000 Euro betragen hat, oder |
4 | 2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher | 4 | 2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher | ||
5 | Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung | 5 | Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung | ||
6 | befreit ist, oder | 6 | befreit ist, oder | ||
7 | 3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs | 7 | 3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs | ||
8 | im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, | 8 | im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführt, | ||
9 | die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern | 9 | die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern | ||
10 | nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Erstreckt sich die Befreiung nach | 10 | nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Erstreckt sich die Befreiung nach | ||
11 | Satz 1 Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die | 11 | Satz 1 Nr. 2 nur auf einzelne Betriebe des Unternehmers und liegt die | ||
12 | Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung | 12 | Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 1 nicht vor, so ist die Erlaubnis zur Berechnung | ||
13 | der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. | 13 | der Steuer nach den vereinnahmten Entgelten auf diese Betriebe zu beschränken. | ||
14 | Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht | 14 | Wechselt der Unternehmer die Art der Steuerberechnung, so dürfen Umsätze nicht | ||
15 | doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben. | 15 | doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben. |
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