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Sie können sich § 116 UmwG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Satzung des neuen Rechtsträgers und die Bestellung seiner Aufsichtsratsmitglieder bedürfen der Zustimmung der übertragenden Vereine durch Verschmelzungsbeschlüsse. 2§ 76 Abs. 2 und § 112 Abs. 3 sind entsprechend anzuwenden.
(2) 1In der Bekanntmachung der Tagesordnung eines Vereins ist der wesentliche Inhalt des Verschmelzungsvertrags bekanntzumachen. 2In der Bekanntmachung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen. 3Hat der Aufsichtsrat auch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Mitglieder des Vereins.
Beschlüsse der obersten Vertretungen | Beschlüsse der obersten Vertretungen | ||||
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2 | Aufsichtsratsmitglieder bedürfen der Zustimmung der übertragenden Vereine | 2 | Aufsichtsratsmitglieder bedürfen der Zustimmung der übertragenden Vereine | ||
t | 3 | durch Verschmelzungsbeschlüsse. § 76 Abs. 2 und § 112 Abs. 3 sind | t | 3 | durch Verschmelzungsbeschlüsse. Die §§ 76 und 112 Absatz 3 sind |
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5 | (2) In der Bekanntmachung der Tagesordnung eines Vereins ist der | 5 | (2) In der Bekanntmachung der Tagesordnung eines Vereins ist der | ||
6 | wesentliche Inhalt des Verschmelzungsvertrags bekanntzumachen. In der | 6 | wesentliche Inhalt des Verschmelzungsvertrags bekanntzumachen. In der | ||
7 | Bekanntmachung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Wahl von | 7 | Bekanntmachung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Wahl von | ||
8 | Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, Vorschläge zur | 8 | Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, Vorschläge zur | ||
9 | Beschlußfassung zu machen. Hat der Aufsichtsrat auch aus | 9 | Beschlußfassung zu machen. Hat der Aufsichtsrat auch aus | ||
10 | Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so bedürfen Beschlüsse | 10 | Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so bedürfen Beschlüsse | ||
11 | des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur | 11 | des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur | ||
12 | der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Mitglieder des | 12 | der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Mitglieder des | ||
13 | Vereins. | 13 | Vereins. |
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