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Sie können sich Anlage XV StVZO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
1Buchstabe „G“ hinsichtlich Schriftart und -größe gemäß DIN 1451, Teil 2, Ausgabe Februar 1986 (Bezugsquelle siehe § 73). 2Schriftgröße h = 125 mm. 3Die Farbtöne sind dem Farbtonregister RAL 840 HR des RAL Deutsches Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39, 53757 St. 4Augustin, zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen für weiß: RAL 9001 und für grün: RAL 6001. 5Die Farben dürfen nicht retroreflektierend sein.
Ergänzungsbestimmung:
Das Zeichen ist an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen; es darf zusätzlich auch an der Fahrzeugrückseite angebracht sein.
(zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ | (zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ | ||||
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t | 1 | (zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ | t | 1 | (zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ |
(zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ | (zu § 49 Absatz 3) Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ | ||||
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f | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2012, 787) | f | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2012, 787) |
t | 2 | ![](/media/law/paraimage/m-Sei7IiSEatRlj1wvak8w.jpg) | t | 2 | ![](/media/law/paraimage/rRjJl6x1SGy5HHbFqCf1VA.jpg) |
3 | Buchstabe „G“ hinsichtlich Schriftart und -größe gemäß DIN 1451, Teil 2, | 3 | Buchstabe „G“ hinsichtlich Schriftart und -größe gemäß DIN 1451, Teil 2, | ||
4 | Ausgabe Februar 1986 (Bezugsquelle siehe § 73). Schriftgröße h = 125 mm. | 4 | Ausgabe Februar 1986 (Bezugsquelle siehe § 73). Schriftgröße h = 125 mm. | ||
5 | Die Farbtöne sind dem Farbtonregister RAL 840 HR des RAL Deutsches | 5 | Die Farbtöne sind dem Farbtonregister RAL 840 HR des RAL Deutsches | ||
6 | Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39, | 6 | Institut für Gütersicherung und Kennzeichnung e. V., Siegburger Straße 39, | ||
7 | 53757 St. Augustin, zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen für | 7 | 53757 St. Augustin, zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen für | ||
8 | weiß: RAL 9001 und für grün: RAL 6001. Die Farben dürfen nicht | 8 | weiß: RAL 9001 und für grün: RAL 6001. Die Farben dürfen nicht | ||
9 | retroreflektierend sein. | 9 | retroreflektierend sein. | ||
10 | Ergänzungsbestimmung: | 10 | Ergänzungsbestimmung: | ||
11 | Das Zeichen ist an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen; es | 11 | Das Zeichen ist an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen; es | ||
12 | darf zusätzlich auch an der Fahrzeugrückseite angebracht sein. | 12 | darf zusätzlich auch an der Fahrzeugrückseite angebracht sein. |
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