Lade...
Lade...
Sie können sich § 5 StGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | t | 1 | Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug |
Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende | f | 1 | Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende |
2 | Taten, die im Ausland begangen werden: | 2 | Taten, die im Ausland begangen werden: | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
t | 4 | weggefallen | t | 4 | (weggefallen) |
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | Hochverrat (§§ 81 bis 83); | 6 | Hochverrat (§§ 81 bis 83); | ||
7 | 3. | 7 | 3. | ||
8 | Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates | 8 | Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates | ||
9 | a) | 9 | a) | ||
10 | in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn Propagandamittel im Inland | 10 | in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn Propagandamittel im Inland | ||
11 | wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht | 11 | wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht | ||
12 | werden und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, | 12 | werden und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, | ||
13 | b) | 13 | b) | ||
14 | in den Fällen des § 86a Absatz 1 Nummer 1, wenn ein Kennzeichen im Inland | 14 | in den Fällen des § 86a Absatz 1 Nummer 1, wenn ein Kennzeichen im Inland | ||
15 | wahrnehmbar verbreitet oder in einer der inländischen Öffentlichkeit | 15 | wahrnehmbar verbreitet oder in einer der inländischen Öffentlichkeit | ||
16 | zugänglichen Weise oder in einem im Inland wahrnehmbar verbreiteten Inhalt (§ 11 | 16 | zugänglichen Weise oder in einem im Inland wahrnehmbar verbreiteten Inhalt (§ 11 | ||
17 | Absatz 3) verwendet wird und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage | 17 | Absatz 3) verwendet wird und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage | ||
18 | im Inland hat, | 18 | im Inland hat, | ||
19 | c) | 19 | c) | ||
20 | in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher | 20 | in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher | ||
21 | ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, | 21 | ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, | ||
22 | und | 22 | und | ||
23 | d) | 23 | d) | ||
24 | in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2; | 24 | in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2; | ||
25 | 4. | 25 | 4. | ||
26 | Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a); | 26 | Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a); | ||
27 | 5. | 27 | 5. | ||
28 | Straftaten gegen die Landesverteidigung | 28 | Straftaten gegen die Landesverteidigung | ||
29 | a) | 29 | a) | ||
30 | in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und | 30 | in den Fällen der §§ 109 und 109e bis 109g und | ||
31 | b) | 31 | b) | ||
32 | in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und | 32 | in den Fällen der §§ 109a, 109d und 109h, wenn der Täter Deutscher ist und | ||
33 | seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; | 33 | seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; | ||
34 | 5a. | 34 | 5a. | ||
35 | Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche | 35 | Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche | ||
36 | Ordnung | 36 | Ordnung | ||
37 | a) | 37 | a) | ||
38 | in den Fällen des § 111, wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und | 38 | in den Fällen des § 111, wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und | ||
39 | der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, | 39 | der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, | ||
40 | b) | 40 | b) | ||
41 | in den Fällen des § 127, wenn der Zweck der Handelsplattform darauf | 41 | in den Fällen des § 127, wenn der Zweck der Handelsplattform darauf | ||
42 | ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Inland zu ermöglichen | 42 | ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Inland zu ermöglichen | ||
43 | oder zu fördern und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland | 43 | oder zu fördern und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland | ||
44 | hat, und | 44 | hat, und | ||
45 | c) | 45 | c) | ||
46 | in den Fällen des § 130 Absatz 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, | 46 | in den Fällen des § 130 Absatz 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, | ||
47 | wenn ein in Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 3 bezeichneter Inhalt (§ 11 Absatz 3) | 47 | wenn ein in Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 3 bezeichneter Inhalt (§ 11 Absatz 3) | ||
48 | in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, im Inland | 48 | in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, im Inland | ||
49 | wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht | 49 | wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht | ||
50 | wird und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat; | 50 | wird und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat; | ||
51 | 6. | 51 | 6. | ||
52 | Straftaten gegen die persönliche Freiheit | 52 | Straftaten gegen die persönliche Freiheit | ||
53 | a) | 53 | a) | ||
54 | in den Fällen der §§ 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person | 54 | in den Fällen der §§ 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person | ||
55 | richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche ist und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen | 55 | richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche ist und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen | ||
56 | Aufenthalt im Inland hat, | 56 | Aufenthalt im Inland hat, | ||
57 | b) | 57 | b) | ||
58 | in den Fällen des § 235 Absatz 2 Nummer 2, wenn die Tat sich gegen eine | 58 | in den Fällen des § 235 Absatz 2 Nummer 2, wenn die Tat sich gegen eine | ||
59 | Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt | 59 | Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt | ||
60 | im Inland hat, und | 60 | im Inland hat, und | ||
61 | c) | 61 | c) | ||
62 | in den Fällen des § 237, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder | 62 | in den Fällen des § 237, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder | ||
63 | wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz | 63 | wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz | ||
64 | oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; | 64 | oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; | ||
65 | 7. | 65 | 7. | ||
66 | Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen | 66 | Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines im räumlichen | ||
67 | Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort | 67 | Geltungsbereich dieses Gesetzes liegenden Betriebs, eines Unternehmens, das dort | ||
68 | seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem | 68 | seinen Sitz hat, oder eines Unternehmens mit Sitz im Ausland, das von einem | ||
69 | Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist | 69 | Unternehmen mit Sitz im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes abhängig ist | ||
70 | und mit diesem einen Konzern bildet; | 70 | und mit diesem einen Konzern bildet; | ||
71 | 8. | 71 | 8. | ||
72 | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 174 | 72 | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 174 | ||
73 | Absatz 1, 2 und 4, der §§ 176 bis 178 und des § 182, wenn der Täter zur Zeit der | 73 | Absatz 1, 2 und 4, der §§ 176 bis 178 und des § 182, wenn der Täter zur Zeit der | ||
74 | Tat Deutscher ist; | 74 | Tat Deutscher ist; | ||
75 | 9. | 75 | 9. | ||
76 | Straftaten gegen das Leben | 76 | Straftaten gegen das Leben | ||
77 | a) | 77 | a) | ||
78 | in den Fällen des § 218 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1, wenn | 78 | in den Fällen des § 218 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1, wenn | ||
79 | der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, und | 79 | der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, und | ||
80 | b) | 80 | b) | ||
81 | in den übrigen Fällen des § 218, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher | 81 | in den übrigen Fällen des § 218, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher | ||
82 | ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat; | 82 | ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat; | ||
83 | 9a. | 83 | 9a. | ||
84 | Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit | 84 | Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit | ||
85 | a) | 85 | a) | ||
86 | in den Fällen des § 226 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 bei | 86 | in den Fällen des § 226 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 bei | ||
87 | Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher | 87 | Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher | ||
88 | ist, und | 88 | ist, und | ||
89 | b) | 89 | b) | ||
90 | in den Fällen des § 226a, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder | 90 | in den Fällen des § 226a, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder | ||
91 | wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz | 91 | wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz | ||
92 | oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; | 92 | oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; | ||
93 | 10. | 93 | 10. | ||
94 | falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides Statt | 94 | falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides Statt | ||
95 | (§§ 153 bis 156) in einem Verfahren, das im räumlichen Geltungsbereich dieses | 95 | (§§ 153 bis 156) in einem Verfahren, das im räumlichen Geltungsbereich dieses | ||
96 | Gesetzes bei einem Gericht oder einer anderen deutschen Stelle anhängig ist, die | 96 | Gesetzes bei einem Gericht oder einer anderen deutschen Stelle anhängig ist, die | ||
97 | zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist; | 97 | zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Versicherungen zuständig ist; | ||
98 | 10a. | 98 | 10a. | ||
99 | Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§§ 265c | 99 | Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§§ 265c | ||
100 | und 265d), wenn sich die Tat auf einen Wettbewerb bezieht, der im Inland | 100 | und 265d), wenn sich die Tat auf einen Wettbewerb bezieht, der im Inland | ||
101 | stattfindet; | 101 | stattfindet; | ||
102 | 11. | 102 | 11. | ||
103 | Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die | 103 | Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen der §§ 324, 326, 330 und 330a, die | ||
104 | im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, | 104 | im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone begangen werden, | ||
105 | soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als | 105 | soweit völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutze des Meeres ihre Verfolgung als | ||
106 | Straftaten gestatten; | 106 | Straftaten gestatten; | ||
107 | 11a. | 107 | 11a. | ||
108 | Straftaten nach § 328 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 4 und 5, auch in Verbindung | 108 | Straftaten nach § 328 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 4 und 5, auch in Verbindung | ||
109 | mit § 330, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist; | 109 | mit § 330, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist; | ||
110 | 12. | 110 | 12. | ||
111 | Taten, die ein deutscher Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst | 111 | Taten, die ein deutscher Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst | ||
112 | besonders Verpflichteter während eines dienstlichen Aufenthalts oder in | 112 | besonders Verpflichteter während eines dienstlichen Aufenthalts oder in | ||
113 | Beziehung auf den Dienst begeht; | 113 | Beziehung auf den Dienst begeht; | ||
114 | 13. | 114 | 13. | ||
115 | Taten, die ein Ausländer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst | 115 | Taten, die ein Ausländer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst | ||
116 | besonders Verpflichteter begeht; | 116 | besonders Verpflichteter begeht; | ||
117 | 14. | 117 | 14. | ||
118 | Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst | 118 | Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst | ||
119 | besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung | 119 | besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung | ||
120 | ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht; | 120 | ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht; | ||
121 | 15. | 121 | 15. | ||
122 | Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn | 122 | Straftaten im Amt nach den §§ 331 bis 337, wenn | ||
123 | a) | 123 | a) | ||
124 | der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, | 124 | der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist, | ||
125 | b) | 125 | b) | ||
126 | der Täter zur Zeit der Tat Europäischer Amtsträger ist und seine | 126 | der Täter zur Zeit der Tat Europäischer Amtsträger ist und seine | ||
127 | Dienststelle ihren Sitz im Inland hat, | 127 | Dienststelle ihren Sitz im Inland hat, | ||
128 | c) | 128 | c) | ||
129 | die Tat gegenüber einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst | 129 | die Tat gegenüber einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst | ||
130 | besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr begangen wird oder | 130 | besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr begangen wird oder | ||
131 | d) | 131 | d) | ||
132 | die Tat gegenüber einem Europäischen Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur | 132 | die Tat gegenüber einem Europäischen Amtsträger oder Schiedsrichter, der zur | ||
133 | Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person | 133 | Zeit der Tat Deutscher ist, oder einer nach § 335a gleichgestellten Person | ||
134 | begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; | 134 | begangen wird, die zur Zeit der Tat Deutsche ist; | ||
135 | 16. | 135 | 16. | ||
136 | Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), wenn | 136 | Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), wenn | ||
137 | a) | 137 | a) | ||
138 | der Täter zur Zeit der Tat Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder | 138 | der Täter zur Zeit der Tat Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder | ||
139 | Deutscher ist oder | 139 | Deutscher ist oder | ||
140 | b) | 140 | b) | ||
141 | die Tat gegenüber einem Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder einer | 141 | die Tat gegenüber einem Mitglied einer deutschen Volksvertretung oder einer | ||
142 | Person, die zur Zeit der Tat Deutsche ist, begangen wird; | 142 | Person, die zur Zeit der Tat Deutsche ist, begangen wird; | ||
143 | 17. | 143 | 17. | ||
144 | Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter | 144 | Organ- und Gewebehandel (§ 18 des Transplantationsgesetzes), wenn der Täter | ||
145 | zur Zeit der Tat Deutscher ist. | 145 | zur Zeit der Tat Deutscher ist. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.