Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge
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verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt,
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sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit
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Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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