Lade...
Lade...
Sie können sich § 183 StGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
Exhibitionistische Handlungen | Exhibitionistische Handlungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Exhibitionistische Handlungen | t | 1 | Exhibitionistische Handlungen |
Exhibitionistische Handlungen | Exhibitionistische Handlungen | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung | f | 1 | (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung |
2 | belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe | 2 | belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe | ||
3 | bestraft. | 3 | bestraft. | ||
4 | (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die | 4 | (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die | ||
5 | Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der | 5 | Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der | ||
6 | Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. | 6 | Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. | ||
7 | (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur | 7 | (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur | ||
8 | Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer | 8 | Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer | ||
9 | längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen | 9 | längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen | ||
10 | wird. | 10 | wird. | ||
11 | (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer | 11 | (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer | ||
12 | exhibitionistischen Handlung | 12 | exhibitionistischen Handlung | ||
13 | 1. | 13 | 1. | ||
14 | nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem | 14 | nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem | ||
15 | Jahr oder Geldstrafe androht, oder | 15 | Jahr oder Geldstrafe androht, oder | ||
16 | 2. | 16 | 2. | ||
t | 17 | nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1 | t | 17 | nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1 |
18 | bestraft wird. | 18 | bestraft wird. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.