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Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern | Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern | ||||
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t | 1 | Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern | t | 1 | Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern |
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern | Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern | ||||
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f | 1 | (1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 | f | 1 | (1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 |
2 | und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter | 2 | und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter | ||
3 | innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig | 3 | innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig | ||
4 | verurteilt worden ist. | 4 | verurteilt worden ist. | ||
5 | (2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 | 5 | (2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 | ||
6 | und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn | 6 | und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder | 8 | eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder | ||
9 | ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen | 9 | ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen | ||
10 | lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, | 10 | lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder | 12 | die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
14 | der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren | 14 | der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren | ||
15 | Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder | 15 | Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder | ||
16 | seelischen Entwicklung bringt. | 16 | seelischen Entwicklung bringt. | ||
17 | (3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den | 17 | (3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den | ||
18 | Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2, jeweils auch in Verbindung | 18 | Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2, jeweils auch in Verbindung | ||
19 | mit § 176 Absatz 6 Satz 1, als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht | 19 | mit § 176 Absatz 6 Satz 1, als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht | ||
t | 20 | handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) | t | 20 | handelt, die Tat zum Gegenstand eines pornographischen Inhalts (§ 11 Absatz 3) |
21 | zu machen, die nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll. | 21 | zu machen, der nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll. | ||
22 | (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei | 22 | (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei | ||
23 | Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf | 23 | Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf | ||
24 | Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. | 24 | Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. | ||
25 | (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in | 25 | (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in | ||
26 | den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt | 26 | den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt | ||
27 | oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. | 27 | oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. | ||
28 | (6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, | 28 | (6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, | ||
29 | in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt | 29 | in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt | ||
30 | worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den | 30 | worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den | ||
31 | Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach | 31 | Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach | ||
32 | deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre. | 32 | deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre. |
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