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Sie können sich § 56c StGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. 2Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen,
(3) Die Weisung,
(4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist.
Weisungen | Weisungen | ||||
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f | 1 | (1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit | f | 1 | (1) Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit |
2 | Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. | 2 | Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. | ||
3 | Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren | 3 | Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren | ||
4 | Anforderungen gestellt werden. | 4 | Anforderungen gestellt werden. | ||
5 | (2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen, | 5 | (2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen, | ||
6 | 1. | 6 | 1. | ||
7 | Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder | 7 | Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder | ||
8 | Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen, | 8 | Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen, | ||
9 | 2. | 9 | 2. | ||
10 | sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden, | 10 | sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer | 12 | zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer | ||
13 | bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten | 13 | bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten | ||
14 | können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu | 14 | können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu | ||
15 | beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, | 15 | beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, | ||
16 | 4. | 16 | 4. | ||
17 | bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren | 17 | bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren | ||
18 | Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren | 18 | Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren | ||
n | 19 | zu lassen oder | n | 19 | zu lassen, |
20 | 5. | 20 | 5. | ||
t | 21 | Unterhaltspflichten nachzukommen. | t | 21 | Unterhaltspflichten nachzukommen oder |
22 | 6. | ||||
23 | sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln | ||||
24 | zu lassen (Therapieweisung). | ||||
22 | (3) Die Weisung, | 25 | (3) Die Weisung, | ||
23 | 1. | 26 | 1. | ||
24 | sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden | 27 | sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden | ||
25 | ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder | 28 | ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder | ||
26 | 2. | 29 | 2. | ||
27 | in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen, | 30 | in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen, | ||
28 | darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden. | 31 | darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden. | ||
29 | (4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige | 32 | (4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige | ||
30 | Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, | 33 | Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, | ||
31 | wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist. | 34 | wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist. |
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