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Sie können sich § 40 StGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. 2Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) 1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
Verhängung in Tagessätzen | Verhängung in Tagessätzen | ||||
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t | 1 | Verhängung in Tagessätzen | t | 1 | Verhängung in Tagessätzen |
Verhängung in Tagessätzen | Verhängung in Tagessätzen | ||||
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f | 1 | (1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt | f | 1 | (1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt |
2 | mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens | 2 | mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens | ||
3 | dreihundertsechzig volle Tagessätze. | 3 | dreihundertsechzig volle Tagessätze. | ||
4 | (2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung | 4 | (2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung | ||
5 | der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht | 5 | der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht | ||
6 | es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an | 6 | es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an | ||
t | 7 | einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen | t | 7 | einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem |
8 | Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens | ||||
9 | verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens | ||||
8 | und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt. | 10 | dreißigtausend Euro festgesetzt. | ||
9 | (3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die | 11 | (3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die | ||
10 | Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden. | 12 | Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden. | ||
11 | (4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben. | 13 | (4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben. |
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