Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch
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Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über
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die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs-, Entlassungs- und
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Verzichtsurkunden, die Urkunde über den Erwerb der deutschen
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Staatsangehörigkeit durch Erklärung, dem Staatsangehörigkeitsausweis sowie der
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Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Absatz 2 und deren Gültigkeitsdauer.
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