Die Verbände der Unfallversicherungsträger haben bis zum 31. Dezember 2026 dem
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen gemeinsamen Bericht über die
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Umsetzung sowie die Wirkungen und die Ergebnisse der mit dem Siebten Gesetz
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zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 1.
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Juli 2020 eingeführten Maßnahmen zum Wegfall des Unterlassungszwangs, zur
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Stärkung der Individualprävention sowie zur gesetzlichen Verankerung von
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Beweiserleichterungen und zur erhöhten Transparenz in der
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Berufskrankheitenforschung vorzulegen.
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