Ein Säumniszuschlag nach § 24 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches ist nicht zu
2
erheben, wenn
3
1.
4
dieser einen Betrag von 5 Euro unterschreitet oder
5
2.
6
ein Säumnis bis zu drei Tagen vorliegt.
7
Dies gilt nicht für die landwirtschaftliche Unfallversicherung.
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