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Grundsatz | Grundsatz | ||||
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f | 1 | (1) __1 Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt, von dem | f | 1 | (1) __1 Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt, von dem |
2 | an geänderte Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland gelten, | 2 | an geänderte Vorschriften über Leistungen an Berechtigte im Ausland gelten, | ||
3 | wird die Rente allein aus Anlass der Rechtsänderung nicht neu berechnet. __2 | 3 | wird die Rente allein aus Anlass der Rechtsänderung nicht neu berechnet. __2 | ||
4 | Dies gilt nicht, wenn dem Berechtigten die Rente aus Beitragszeiten im | 4 | Dies gilt nicht, wenn dem Berechtigten die Rente aus Beitragszeiten im | ||
5 | Beitrittsgebiet nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden konnte. __3 | 5 | Beitrittsgebiet nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden konnte. __3 | ||
6 | Die Rente ist mindestens aus den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten | 6 | Die Rente ist mindestens aus den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten | ||
7 | weiterzuleisten. | 7 | weiterzuleisten. | ||
8 | (2) __1 Eine Rente an einen Hinterbliebenen ist mindestens aus den | 8 | (2) __1 Eine Rente an einen Hinterbliebenen ist mindestens aus den | ||
9 | persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten zu leisten, aus | 9 | persönlichen Entgeltpunkten des verstorbenen Versicherten zu leisten, aus | ||
10 | denen seine Rente geleistet worden ist, wenn er am 31. __2 Dezember 1991 | 10 | denen seine Rente geleistet worden ist, wenn er am 31. __2 Dezember 1991 | ||
11 | Anspruch auf Leistung einer Rente ins Ausland hatte und diese Rente bis zu | 11 | Anspruch auf Leistung einer Rente ins Ausland hatte und diese Rente bis zu | ||
12 | seinem Tode bezogen hat. | 12 | seinem Tode bezogen hat. | ||
13 | (2a) __1 Bestand am 31. __2 Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente und ist | 13 | (2a) __1 Bestand am 31. __2 Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente und ist | ||
14 | diese Rente aufgrund einer nach dem 31. __3 Dezember 1991 eingetretenen | 14 | diese Rente aufgrund einer nach dem 31. __3 Dezember 1991 eingetretenen | ||
15 | Änderung in den Verhältnissen, die für die Anwendung der Vorschriften über | 15 | Änderung in den Verhältnissen, die für die Anwendung der Vorschriften über | ||
16 | Leistungen an Berechtigte im Ausland von Bedeutung sind, neu festzustellen, | 16 | Leistungen an Berechtigte im Ausland von Bedeutung sind, neu festzustellen, | ||
17 | ist bei der Neufeststellung das am 1. __4 Januar 1992 geltende Recht | 17 | ist bei der Neufeststellung das am 1. __4 Januar 1992 geltende Recht | ||
t | 18 | anzuwenden. __5 Hierbei sind für Berechtigte mindestens die nach § 307 | t | 18 | anzuwenden. Hierbei sind für Berechtigte mindestens die nach § 307 ermittelten |
19 | ermittelten persönlichen Entgeltpunkte in dem in § 114 Abs. 1 __6 Satz 2 | 19 | persönlichen Entgeltpunkte in dem in § 114 Abs. 1 __5 Satz 2 genannten | ||
20 | genannten Verhältnis zugrunde zu legen. | 20 | Verhältnis zugrunde zu legen. | ||
21 | (3) __1 Bestand am 31. __2 Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, bei der der | 21 | (3) __1 Bestand am 31. __2 Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, bei der der | ||
22 | Anspruch oder die Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängig war, | 22 | Anspruch oder die Höhe von der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängig war, | ||
23 | und wurde hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigt oder hätte sie | 23 | und wurde hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage berücksichtigt oder hätte sie | ||
24 | berücksichtigt werden können, gilt dies auch weiterhin. | 24 | berücksichtigt werden können, gilt dies auch weiterhin. | ||
25 | (4) Berechtigte erhalten eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nur, wenn sie auf | 25 | (4) Berechtigte erhalten eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nur, wenn sie auf | ||
26 | diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt | 26 | diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt | ||
27 | noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten. | 27 | noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten. |
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