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Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. April 2004 | Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. April 2004 | ||||
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t | 1 | Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. | t | 1 | Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. |
2 | April 2004 | 2 | April 2004 |
Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. April 2004 | Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1\. April 2004 | ||||
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f | 1 | (1) __1 Bei Beginn laufender Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes | f | 1 | (1) __1 Bei Beginn laufender Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes |
2 | vor dem 1. __2 April 2004 werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen | 2 | vor dem 1. __2 April 2004 werden diese zu Beginn des Monats fällig, zu dessen | ||
3 | Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten | 3 | Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten | ||
4 | Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht. | 4 | Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, der dem Monat der Fälligkeit vorausgeht. | ||
t | 5 | § 118 __3 Abs. 1 __4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. | t | 5 | § 118 Abs. 1 __3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. |
6 | (2) __1 Absatz 1 gilt auch für aufgrund des § 89 zu zahlende Renten, für | 6 | (2) __1 Absatz 1 gilt auch für aufgrund des § 89 zu zahlende Renten, für | ||
7 | Regelaltersrenten, die im Anschluss an eine Erziehungsrente oder Rente wegen | 7 | Regelaltersrenten, die im Anschluss an eine Erziehungsrente oder Rente wegen | ||
8 | verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen sind, und für Renten wegen Todes, die | 8 | verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen sind, und für Renten wegen Todes, die | ||
9 | im Anschluss an eine Rente des verstorbenen Versicherten zu zahlen sind, wenn | 9 | im Anschluss an eine Rente des verstorbenen Versicherten zu zahlen sind, wenn | ||
10 | aus einem Versicherungskonto bei ununterbrochen anerkannten Rentenansprüchen | 10 | aus einem Versicherungskonto bei ununterbrochen anerkannten Rentenansprüchen | ||
11 | der erstmalige Rentenbeginn vor dem 1. __2 April 2004 liegt. | 11 | der erstmalige Rentenbeginn vor dem 1. __2 April 2004 liegt. |
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