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Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug | Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug | ||||
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t | 1 | Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug | t | 1 | Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug |
Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug | Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug | ||||
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f | 1 | (1) __1 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen | f | 1 | (1) __1 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen |
2 | Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte, die unmittelbar vor Beginn der | 2 | Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte, die unmittelbar vor Beginn der | ||
3 | Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig waren, unmittelbar vor | 3 | Arbeitsunfähigkeit oder, wenn sie nicht arbeitsunfähig waren, unmittelbar vor | ||
4 | Beginn der Leistungen Unterhaltsgeld bezogen haben, und für die von dem dem | 4 | Beginn der Leistungen Unterhaltsgeld bezogen haben, und für die von dem dem | ||
5 | Unterhaltsgeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen | 5 | Unterhaltsgeld zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen | ||
6 | Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind, auch nach dem 31. __2 | 6 | Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind, auch nach dem 31. __2 | ||
7 | Dezember 2004 Anspruch auf Übergangsgeld. | 7 | Dezember 2004 Anspruch auf Übergangsgeld. | ||
t | 8 | (2) __1 Für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 ist für die Berechnung des | t | 8 | (2) Für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 ist für die Berechnung des |
9 | Übergangsgeldes § 21 Abs. 4 dieses __2 Buches in Verbindung mit § 47b des | 9 | Übergangsgeldes § 21 Abs. 4 dieses __1 Buches in Verbindung mit § 47b des | ||
10 | Fünften Buches jeweils in der am 30. __3 Juni 2004 geltenden Fassung | 10 | Fünften Buches jeweils in der am 30. __2 Juni 2004 geltenden Fassung | ||
11 | anzuwenden. | 11 | anzuwenden. |
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