Lade...
Lade...
Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren | Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren | t | 1 | Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren |
Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren | Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | (1) __1 Die jährlichen Ausgaben im Bereich der allgemeinen Rentenversicherung | t | 1 | (1) Die jährlichen Ausgaben im Bereich der allgemeinen Rentenversicherung und |
2 | und der knappschaftlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe | 2 | der knappschaftlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe werden | ||
3 | werden entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und | 3 | entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter | ||
4 | -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 __2 Satz 1) festgesetzt. Überschreiten | 4 | je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 __1 Satz 1) festgesetzt. Überschreiten die __2 | ||
5 | die __3 Ausgaben am Ende eines Kalenderjahres den für dieses Kalenderjahr | 5 | Ausgaben am Ende eines Kalenderjahres den für dieses Kalenderjahr jeweils | ||
6 | jeweils bestimmten Betrag, wird der sich für den jeweiligen Bereich für das | 6 | bestimmten Betrag, wird der sich für den jeweiligen Bereich für das zweite | ||
7 | zweite Kalenderjahr nach dem Jahr der Überschreitung der Ausgaben nach Satz 1 | 7 | Kalenderjahr nach dem Jahr der Überschreitung der Ausgaben nach Satz 1 | ||
8 | ergebende Betrag entsprechend vermindert. __4 Die Ausgaben für die Erstattung | 8 | ergebende Betrag entsprechend vermindert. __3 Die Ausgaben für die Erstattung | ||
9 | von Beiträgen nach § 179 Absatz 1 Satz 2, die auf Grund einer Leistung nach § | 9 | von Beiträgen nach § 179 Absatz 1 Satz 2, die auf Grund einer Leistung nach § | ||
10 | 16 im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für | 10 | 16 im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für | ||
11 | behinderte Menschen erbracht werden, gelten nicht als Ausgaben im Sinne des | 11 | behinderte Menschen erbracht werden, gelten nicht als Ausgaben im Sinne des | ||
12 | Satzes 2. | 12 | Satzes 2. | ||
13 | (2) __1 Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung stimmen die auf sie | 13 | (2) __1 Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung stimmen die auf sie | ||
14 | entfallenden Anteile an dem Gesamtbetrag der Leistungen zur Teilhabe in der | 14 | entfallenden Anteile an dem Gesamtbetrag der Leistungen zur Teilhabe in der | ||
15 | Deutschen Rentenversicherung Bund ab. __2 Dabei ist darauf hinzuwirken, dass | 15 | Deutschen Rentenversicherung Bund ab. __2 Dabei ist darauf hinzuwirken, dass | ||
16 | die Leistungen zur Teilhabe dem Umfang und den Kosten nach einheitlich | 16 | die Leistungen zur Teilhabe dem Umfang und den Kosten nach einheitlich | ||
17 | erbracht werden. __3 Das Nähere hierzu regelt das Erweiterte Direktorium bei | 17 | erbracht werden. __3 Das Nähere hierzu regelt das Erweiterte Direktorium bei | ||
18 | der Deutschen Rentenversicherung Bund. | 18 | der Deutschen Rentenversicherung Bund. | ||
19 | (3) __1 Die Absätze 1 und 2 gelten für Verwaltungs- und Verfahrenskosten mit | 19 | (3) __1 Die Absätze 1 und 2 gelten für Verwaltungs- und Verfahrenskosten mit | ||
20 | der Maßgabe entsprechend, dass auch die Veränderungen der Zahl der Rentner und | 20 | der Maßgabe entsprechend, dass auch die Veränderungen der Zahl der Rentner und | ||
21 | der Rentenzugänge sowie der Verwaltungsaufgaben zu berücksichtigen sind. __2 | 21 | der Rentenzugänge sowie der Verwaltungsaufgaben zu berücksichtigen sind. __2 | ||
22 | Die Deutsche Rentenversicherung Bund wirkt darauf hin, dass die jährlichen | 22 | Die Deutsche Rentenversicherung Bund wirkt darauf hin, dass die jährlichen | ||
23 | Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis zum Jahr 2010 um 10 vom Hundert der | 23 | Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis zum Jahr 2010 um 10 vom Hundert der | ||
24 | tatsächlichen Ausgaben für Verwaltungs- und Verfahrenskosten für das | 24 | tatsächlichen Ausgaben für Verwaltungs- und Verfahrenskosten für das | ||
25 | Kalenderjahr 2004 vermindert werden. __3 Vom Jahr 2007 an hat die Deutsche | 25 | Kalenderjahr 2004 vermindert werden. __3 Vom Jahr 2007 an hat die Deutsche | ||
26 | Rentenversicherung Bund jedes Jahr dem Bundesministerium für Arbeit und | 26 | Rentenversicherung Bund jedes Jahr dem Bundesministerium für Arbeit und | ||
27 | Soziales über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei den | 27 | Soziales über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei den | ||
28 | einzelnen Trägern und in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die | 28 | einzelnen Trägern und in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die | ||
29 | umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Optimierung dieser Kosten zu | 29 | umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Optimierung dieser Kosten zu | ||
30 | berichten. __4 Dabei ist gesondert auf die Schlussfolgerungen einzugehen, | 30 | berichten. __4 Dabei ist gesondert auf die Schlussfolgerungen einzugehen, | ||
31 | welche sich aus dem Benchmarking der Versicherungsträger ergeben. | 31 | welche sich aus dem Benchmarking der Versicherungsträger ergeben. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.