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Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten | Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten | ||||
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t | 1 | Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten | t | 1 | Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten |
Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten | Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten | ||||
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f | 1 | (1) Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche | f | 1 | (1) Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche |
2 | Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und | 2 | Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und | ||
3 | Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. | 3 | Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. | ||
4 | (2) Als knappschaftliche Betriebe gelten auch Versuchsgruben des Bergbaus. | 4 | (2) Als knappschaftliche Betriebe gelten auch Versuchsgruben des Bergbaus. | ||
5 | (3) Knappschaftliche Betriebe sind auch Betriebsanstalten oder Gewerbeanlagen, | 5 | (3) Knappschaftliche Betriebe sind auch Betriebsanstalten oder Gewerbeanlagen, | ||
6 | die als Nebenbetriebe eines knappschaftlichen Betriebs mit diesem räumlich und | 6 | die als Nebenbetriebe eines knappschaftlichen Betriebs mit diesem räumlich und | ||
7 | betrieblich zusammenhängen. | 7 | betrieblich zusammenhängen. | ||
8 | (4) Knappschaftliche Arbeiten sind nachstehende Arbeiten, wenn sie räumlich | 8 | (4) Knappschaftliche Arbeiten sind nachstehende Arbeiten, wenn sie räumlich | ||
9 | und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, aber von einem | 9 | und betrieblich mit einem Bergwerksbetrieb zusammenhängen, aber von einem | ||
10 | anderen Unternehmer ausgeführt werden: | 10 | anderen Unternehmer ausgeführt werden: | ||
11 | 1. | 11 | 1. | ||
12 | alle Arbeiten unter Tage mit Ausnahme von vorübergehenden Montagearbeiten, | 12 | alle Arbeiten unter Tage mit Ausnahme von vorübergehenden Montagearbeiten, | ||
13 | 2. | 13 | 2. | ||
14 | Abraumarbeiten zum Aufschließen der Lagerstätte, | 14 | Abraumarbeiten zum Aufschließen der Lagerstätte, | ||
15 | 3. | 15 | 3. | ||
16 | die Gewinnung oder das Verladen von Versatzmaterial innerhalb des | 16 | die Gewinnung oder das Verladen von Versatzmaterial innerhalb des | ||
17 | Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke mit Ausnahme der Arbeiten an | 17 | Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke mit Ausnahme der Arbeiten an | ||
18 | Baggern, | 18 | Baggern, | ||
19 | 4. | 19 | 4. | ||
20 | das Umarbeiten (Aufbereiten) von Bergehalden (Erzgruben) innerhalb des | 20 | das Umarbeiten (Aufbereiten) von Bergehalden (Erzgruben) innerhalb des | ||
21 | Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke, | 21 | Zechengeländes in Betrieb befindlicher Werke, | ||
22 | 5. | 22 | 5. | ||
23 | laufende Unterhaltungsarbeiten an Grubenbahnen sowie Grubenanschlussbahnen | 23 | laufende Unterhaltungsarbeiten an Grubenbahnen sowie Grubenanschlussbahnen | ||
24 | innerhalb des Zechengeländes, | 24 | innerhalb des Zechengeländes, | ||
25 | 6. | 25 | 6. | ||
26 | das Rangieren der Wagen auf den Grubenanlagen, | 26 | das Rangieren der Wagen auf den Grubenanlagen, | ||
27 | 7. | 27 | 7. | ||
28 | Arbeiten in den zur Zeche gehörenden Reparaturwerkstätten, | 28 | Arbeiten in den zur Zeche gehörenden Reparaturwerkstätten, | ||
29 | 8. | 29 | 8. | ||
30 | Arbeiten auf den Zechenholzplätzen, die nur dem Betrieb von Zechen dienen, | 30 | Arbeiten auf den Zechenholzplätzen, die nur dem Betrieb von Zechen dienen, | ||
31 | soweit das Holz in das Eigentum der Zeche übergegangen ist, | 31 | soweit das Holz in das Eigentum der Zeche übergegangen ist, | ||
32 | 9. | 32 | 9. | ||
33 | Arbeiten in den Lampenstuben, | 33 | Arbeiten in den Lampenstuben, | ||
34 | 10. | 34 | 10. | ||
35 | das Stapeln des Geförderten, das Verladen von gestürzten Produkten, das | 35 | das Stapeln des Geförderten, das Verladen von gestürzten Produkten, das | ||
36 | Aufhalden und das Abhalden von Produkten, von Bergen und von sonstigen Abfällen | 36 | Aufhalden und das Abhalden von Produkten, von Bergen und von sonstigen Abfällen | ||
37 | innerhalb des Zechengeländes, | 37 | innerhalb des Zechengeländes, | ||
38 | 11. | 38 | 11. | ||
39 | Sanierungsarbeiten wie beispielsweise Aufräumungsarbeiten und | 39 | Sanierungsarbeiten wie beispielsweise Aufräumungsarbeiten und | ||
40 | Ebnungsarbeiten sowie das Laden von Schutt und dergleichen, wenn diese Arbeiten | 40 | Ebnungsarbeiten sowie das Laden von Schutt und dergleichen, wenn diese Arbeiten | ||
41 | regelmäßig innerhalb des Zechengeländes ausgeführt werden. | 41 | regelmäßig innerhalb des Zechengeländes ausgeführt werden. | ||
42 | (5) Knappschaftliche Arbeiten stehen für die knappschaftliche Versicherung | 42 | (5) Knappschaftliche Arbeiten stehen für die knappschaftliche Versicherung | ||
43 | einem knappschaftlichen Betrieb gleich. | 43 | einem knappschaftlichen Betrieb gleich. | ||
t | 44 | (6) __1 Montagearbeiten unter Tage sind knappschaftliche Arbeiten im Sinne von | t | 44 | (6) Montagearbeiten unter Tage sind knappschaftliche Arbeiten im Sinne von |
45 | Absatz 4 Nr. 1, wenn sie die __2 Dauer von drei Monaten überschreiten. | 45 | Absatz 4 Nr. 1, wenn sie die __1 Dauer von drei Monaten überschreiten. |
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