Lade...
Lade...
Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) | Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten | t | 1 | Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten |
2 | (Gesamtleistungsbewertung) | 2 | (Gesamtleistungsbewertung) |
Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) | Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung) | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) __1 Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, | f | 1 | (1) __1 Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, |
2 | der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum | 2 | der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum | ||
3 | ergibt. __2 Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der | 3 | ergibt. __2 Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der | ||
4 | Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus | 4 | Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus | ||
5 | ausschließlich vollwertigen Beiträgen. | 5 | ausschließlich vollwertigen Beiträgen. | ||
6 | (2) __1 Für beitragsgeminderte Zeiten ist die Summe der Entgeltpunkte um einen | 6 | (2) __1 Für beitragsgeminderte Zeiten ist die Summe der Entgeltpunkte um einen | ||
7 | Zuschlag so zu erhöhen, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese | 7 | Zuschlag so zu erhöhen, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese | ||
8 | Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit und | 8 | Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit und | ||
9 | Arbeitslosigkeit, wegen einer schulischen Ausbildung und als Zeiten wegen | 9 | Arbeitslosigkeit, wegen einer schulischen Ausbildung und als Zeiten wegen | ||
10 | einer beruflichen Ausbildung oder als sonstige beitragsfreie Zeiten hätten. | 10 | einer beruflichen Ausbildung oder als sonstige beitragsfreie Zeiten hätten. | ||
11 | __2 Diese zusätzlichen Entgeltpunkte werden den jeweiligen Kalendermonaten mit | 11 | __2 Diese zusätzlichen Entgeltpunkte werden den jeweiligen Kalendermonaten mit | ||
12 | beitragsgeminderten Zeiten zu gleichen Teilen zugeordnet. | 12 | beitragsgeminderten Zeiten zu gleichen Teilen zugeordnet. | ||
13 | (3) Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat | 13 | (3) Für die Gesamtleistungsbewertung werden jedem Kalendermonat | ||
14 | 1. | 14 | 1. | ||
15 | an Berücksichtigungszeit die Entgeltpunkte zugeordnet, die sich ergeben | 15 | an Berücksichtigungszeit die Entgeltpunkte zugeordnet, die sich ergeben | ||
16 | würden, wenn diese Kalendermonate Kindererziehungszeiten wären, | 16 | würden, wenn diese Kalendermonate Kindererziehungszeiten wären, | ||
17 | 2. | 17 | 2. | ||
18 | mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung mindestens 0,0833 Entgeltpunkte | 18 | mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung mindestens 0,0833 Entgeltpunkte | ||
19 | zugrunde gelegt und diese Kalendermonate insoweit nicht als beitragsgeminderte | 19 | zugrunde gelegt und diese Kalendermonate insoweit nicht als beitragsgeminderte | ||
20 | Zeiten berücksichtigt. | 20 | Zeiten berücksichtigt. | ||
t | 21 | __2 Bei der Anwendung von __7 Satz 1 Nr. 2 gelten die ersten 36 __3 | t | 21 | Bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 gelten die ersten 36 __2 Kalendermonate mit |
22 | Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten | 22 | Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder | ||
23 | Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. __4 | 23 | selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. __3 Lebensjahres stets als | ||
24 | Lebensjahres stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung. __5 Eine Zuordnung | 24 | Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Eine Zuordnung an Entgeltpunkten für | ||
25 | an Entgeltpunkten für Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten unterbleibt | 25 | Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten unterbleibt in dem Umfang, in dem | ||
26 | in dem Umfang, in dem bereits nach § 70 Abs. 3a __6 Entgeltpunkte zusätzlich | 26 | bereits nach § 70 Abs. 3a __4 Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder | ||
27 | ermittelt oder gutgeschrieben worden sind. __7 Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für | 27 | gutgeschrieben worden sind. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Kalendermonate mit | ||
28 | Kalendermonate mit Zeiten der beruflichen Ausbildung, für die bereits | 28 | Zeiten der beruflichen Ausbildung, für die bereits Entgeltpunkte nach Satz 1 | ||
29 | Entgeltpunkte nach __7 Satz 1 Nr. 1 zugeordnet werden. | 29 | Nr. 1 zugeordnet werden. | ||
30 | (4) Soweit beitragsfreie Zeiten mit Zeiten zusammentreffen, die bei einer | 30 | (4) Soweit beitragsfreie Zeiten mit Zeiten zusammentreffen, die bei einer | ||
31 | Versorgung aus einem | 31 | Versorgung aus einem | ||
32 | 1. | 32 | 1. | ||
33 | öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder | 33 | öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder | ||
34 | 2. | 34 | 2. | ||
35 | Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen | 35 | Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen | ||
36 | Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen | 36 | Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen | ||
37 | ruhegehaltfähig sind oder bei Eintritt des Versorgungsfalls als | 37 | ruhegehaltfähig sind oder bei Eintritt des Versorgungsfalls als | ||
38 | ruhegehaltfähig anerkannt werden, bleiben sie bei der Gesamtleistungsbewertung | 38 | ruhegehaltfähig anerkannt werden, bleiben sie bei der Gesamtleistungsbewertung | ||
39 | unberücksichtigt. | 39 | unberücksichtigt. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.