Lade...
Lade...
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche | Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche | t | 1 | Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche |
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche | Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) __1 Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. | f | 1 | (1) __1 Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. |
2 | __2 Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von | 2 | __2 Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von | ||
3 | Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in | 3 | Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in | ||
4 | nicht geringfügigem Maße gefährden. __3 Die Untersuchungen beinhalten auch | 4 | nicht geringfügigem Maße gefährden. __3 Die Untersuchungen beinhalten auch | ||
5 | eine Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken einschließlich einer | 5 | eine Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken einschließlich einer | ||
6 | Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus sowie eine darauf abgestimmte | 6 | Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus sowie eine darauf abgestimmte | ||
7 | präventionsorientierte Beratung einschließlich Informationen zu regionalen | 7 | präventionsorientierte Beratung einschließlich Informationen zu regionalen | ||
8 | Unterstützungsangeboten für Eltern und Kind. __4 Die Untersuchungen umfassen, | 8 | Unterstützungsangeboten für Eltern und Kind. __4 Die Untersuchungen umfassen, | ||
9 | sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur | 9 | sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur | ||
10 | verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5, die sich altersentsprechend | 10 | verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5, die sich altersentsprechend | ||
11 | an das Kind, den Jugendlichen oder die Eltern oder andere Sorgeberechtigte | 11 | an das Kind, den Jugendlichen oder die Eltern oder andere Sorgeberechtigte | ||
12 | richten kann. __5 Die Präventionsempfehlung wird in Form einer ärztlichen | 12 | richten kann. __5 Die Präventionsempfehlung wird in Form einer ärztlichen | ||
13 | Bescheinigung erteilt. __6 Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, | 13 | Bescheinigung erteilt. __6 Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, | ||
14 | Mund- und Kieferkrankheiten gehören insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, | 14 | Mund- und Kieferkrankheiten gehören insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, | ||
15 | die Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos, die Ernährungs- und | 15 | die Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos, die Ernährungs- und | ||
16 | Mundhygieneberatung sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur | 16 | Mundhygieneberatung sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur | ||
17 | Keimzahlsenkung. __7 Die Leistungen nach Satz 5 werden bis zur Vollendung des | 17 | Keimzahlsenkung. __7 Die Leistungen nach Satz 5 werden bis zur Vollendung des | ||
18 | sechsten Lebensjahres erbracht und können von Ärzten oder Zahnärzten erbracht | 18 | sechsten Lebensjahres erbracht und können von Ärzten oder Zahnärzten erbracht | ||
19 | werden. | 19 | werden. | ||
20 | (2) __1 § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. __2 Der Gemeinsame Bundesausschuss | 20 | (2) __1 § 25 Absatz 3 gilt entsprechend. __2 Der Gemeinsame Bundesausschuss | ||
21 | bestimmt in den Richtlinien nach § 92 das Nähere über Inhalt, Art und Umfang | 21 | bestimmt in den Richtlinien nach § 92 das Nähere über Inhalt, Art und Umfang | ||
22 | der Untersuchungen nach Absatz 1 sowie über die Erfüllung der Voraussetzungen | 22 | der Untersuchungen nach Absatz 1 sowie über die Erfüllung der Voraussetzungen | ||
23 | nach § 25 Absatz 3. __3 Ferner bestimmt er die Altersgrenzen und die | 23 | nach § 25 Absatz 3. __3 Ferner bestimmt er die Altersgrenzen und die | ||
t | 24 | Häufigkeit dieser Untersuchungen. __4 Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt | t | 24 | Häufigkeit dieser Untersuchungen. __4 In der ärztlichen Dokumentation über die |
25 | Untersuchungen soll auf den Impfstatus in Bezug auf Masern und auf eine | ||||
26 | durchgeführte Impfberatung hingewiesen werden, um einen Nachweis im Sinne von | ||||
27 | § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 und § 34 Absatz 10a Satz 1 des | ||||
28 | Infektionsschutzgesetzes zu ermöglichen. __5 Der Gemeinsame Bundesausschuss | ||||
25 | erstmals bis zum 31. __5 Juli 2016 in Richtlinien nach § 92 das Nähere zur | 29 | regelt erstmals bis zum 31. __6 Juli 2016 in Richtlinien nach § 92 das Nähere | ||
26 | Ausgestaltung der Präventionsempfehlung nach Absatz 1 Satz 3. __6 Er regelt | 30 | zur Ausgestaltung der Präventionsempfehlung nach Absatz 1 Satz 3. __7 Er | ||
27 | insbesondere das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen | 31 | regelt insbesondere das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen | ||
28 | Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies. | 32 | Früherkennungsuntersuchungen zur Vermeidung frühkindlicher Karies. | ||
29 | (3) __1 Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit den für die Kinder- und | 33 | (3) __1 Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit den für die Kinder- und | ||
30 | Gesundheitspflege durch Landesrecht bestimmten Stellen der Länder auf eine | 34 | Gesundheitspflege durch Landesrecht bestimmten Stellen der Länder auf eine | ||
31 | Inanspruchnahme der Leistungen nach Absatz 1 hinzuwirken. __2 Zur Durchführung | 35 | Inanspruchnahme der Leistungen nach Absatz 1 hinzuwirken. __2 Zur Durchführung | ||
32 | der Maßnahmen nach Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und | 36 | der Maßnahmen nach Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und | ||
33 | die Ersatzkassen mit den Stellen der Länder nach Satz 1 gemeinsame | 37 | die Ersatzkassen mit den Stellen der Länder nach Satz 1 gemeinsame | ||
34 | Rahmenvereinbarungen. | 38 | Rahmenvereinbarungen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.