Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum 30. Juni 2025,
2
inwiefern die Herstellung des Benehmens mit dem Bundesamt für Sicherheit in
3
der Informationstechnik und mit dem oder der Bundesbeauftragten für den
4
Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Beratung durch den
5
Digitalbeirat nach § 318a Absatz 3 Satz 1 zu ausgewogenen Entscheidungen bei
6
den Festlegungen der Gesellschaft für Telematik hinsichtlich Datenschutz,
7
Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen beigetragen haben.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.