Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen können für die an der
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vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden
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Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern und Herstellern
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informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche und
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vertragszahnärztliche Versorgung zu Leistungspflichten, Vertragsstrafen,
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Preisen, Laufzeiten und Kündigungsfristen abschließen.
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