Lade...
Lade...
Sie können sich § 56 SGB 4 auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der Wahlen erforderliche Wahlordnung. Es trifft darin insbesondere Vorschriften über
Wahlordnung | Wahlordnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt durch Rechtsverordnung | f | 1 | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt durch Rechtsverordnung |
2 | mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der Wahlen erforderliche | 2 | mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der Wahlen erforderliche | ||
3 | Wahlordnung. Es trifft darin insbesondere Vorschriften über | 3 | Wahlordnung. Es trifft darin insbesondere Vorschriften über | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | die Bestellung der Wahlbeauftragten, die Bildung der Wahlausschüsse und der | 5 | die Bestellung der Wahlbeauftragten, die Bildung der Wahlausschüsse und der | ||
6 | Wahlleitungen sowie über die Befugnisse, die Beschlussfähigkeit und das | 6 | Wahlleitungen sowie über die Befugnisse, die Beschlussfähigkeit und das | ||
7 | Verfahren der Wahlorgane, | 7 | Verfahren der Wahlorgane, | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | die Entschädigung der Wahlbeauftragten, der Mitglieder der Wahlausschüsse, | 9 | die Entschädigung der Wahlbeauftragten, der Mitglieder der Wahlausschüsse, | ||
10 | der Mitglieder der Wahlleitungen und der Wahlhelfer, | 10 | der Mitglieder der Wahlleitungen und der Wahlhelfer, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | die Vorbereitung der Wahlen einschließlich der Unterrichtung der | 12 | die Vorbereitung der Wahlen einschließlich der Unterrichtung der | ||
13 | Wahlberechtigten über den Zweck und den Ablauf des Wahlverfahrens sowie über die | 13 | Wahlberechtigten über den Zweck und den Ablauf des Wahlverfahrens sowie über die | ||
14 | zur Wahl zugelassenen Vorschlagslisten, | 14 | zur Wahl zugelassenen Vorschlagslisten, | ||
15 | 4. | 15 | 4. | ||
16 | den Zeitpunkt für die Wahlen, | 16 | den Zeitpunkt für die Wahlen, | ||
17 | 5. | 17 | 5. | ||
18 | die Feststellung der Vorschlagsberechtigung, die Angaben und Unterlagen, die | 18 | die Feststellung der Vorschlagsberechtigung, die Angaben und Unterlagen, die | ||
19 | zur Feststellung der Vorschlagsberechtigung zu machen oder vorzulegen sind, die | 19 | zur Feststellung der Vorschlagsberechtigung zu machen oder vorzulegen sind, die | ||
20 | Einreichung, den Inhalt und die Form der Vorschlagslisten sowie der | 20 | Einreichung, den Inhalt und die Form der Vorschlagslisten sowie der | ||
21 | dazugehörigen Unterlagen, über ihre Prüfung, die Beseitigung von Mängeln sowie | 21 | dazugehörigen Unterlagen, über ihre Prüfung, die Beseitigung von Mängeln sowie | ||
22 | über ihre Zulassung und Bekanntgabe und über Rechtsbehelfe gegen die | 22 | über ihre Zulassung und Bekanntgabe und über Rechtsbehelfe gegen die | ||
23 | Entscheidungen der Wahlorgane, | 23 | Entscheidungen der Wahlorgane, | ||
24 | 6. | 24 | 6. | ||
25 | die Listenzusammenlegung, die Listenverbindung und die Zurücknahme von | 25 | die Listenzusammenlegung, die Listenverbindung und die Zurücknahme von | ||
26 | Vorschlagslisten, | 26 | Vorschlagslisten, | ||
27 | 7. | 27 | 7. | ||
28 | die Wahlbezirke sowie die Wahlräume und ihre Einrichtung, | 28 | die Wahlbezirke sowie die Wahlräume und ihre Einrichtung, | ||
29 | 8. | 29 | 8. | ||
30 | die Ausstellung und Aushändigung von Wahlunterlagen, | 30 | die Ausstellung und Aushändigung von Wahlunterlagen, | ||
31 | 9. | 31 | 9. | ||
32 | die Form und den Inhalt der Wahlunterlagen, | 32 | die Form und den Inhalt der Wahlunterlagen, | ||
33 | 10. | 33 | 10. | ||
34 | die Stimmabgabe, | 34 | die Stimmabgabe, | ||
35 | 11. | 35 | 11. | ||
36 | die Briefwahl, | 36 | die Briefwahl, | ||
37 | 12. | 37 | 12. | ||
38 | die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse und ihre Bekanntgabe | 38 | die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse und ihre Bekanntgabe | ||
39 | sowie die Benachrichtigung der Gewählten, | 39 | sowie die Benachrichtigung der Gewählten, | ||
t | t | 40 | 12a. | ||
41 | die Bekanntmachung von Nachbesetzungen von Selbstverwaltungsorganen, | ||||
40 | 13. | 42 | 13. | ||
41 | die Wahlen in besonderen Fällen, | 43 | die Wahlen in besonderen Fällen, | ||
42 | 14. | 44 | 14. | ||
43 | die Kosten der Wahlen und einen Kostenausgleich. | 45 | die Kosten der Wahlen und einen Kostenausgleich. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.