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Sie können sich § 325 SGB III auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
(2) 1Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend geleistet. 2Ist die zuständige Agentur für Arbeit an einem Tag, an dem die oder der Arbeitslose Arbeitslosengeld beantragen will, nicht dienstbereit, so wirkt ein Antrag auf Arbeitslosengeld in gleicher Weise wie eine persönliche Arbeitslosmeldung zurück.
(3) Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen nach § 102 sind für den jeweiligen Kalendermonat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen; die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden.
(4) (weggefallen)
(5) Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen.
Wirkung des Antrages | Wirkung des Antrages | ||||
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f | 1 | (1) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden rückwirkend längstens | f | 1 | (1) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden rückwirkend längstens |
2 | vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden | 2 | vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden | ||
3 | sind. | 3 | sind. | ||
4 | (2) Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend geleistet. Ist die | 4 | (2) Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend geleistet. Ist die | ||
5 | zuständige Agentur für Arbeit an einem Tag, an dem die oder der Arbeitslose | 5 | zuständige Agentur für Arbeit an einem Tag, an dem die oder der Arbeitslose | ||
6 | Arbeitslosengeld beantragen will, nicht dienstbereit, so wirkt ein Antrag auf | 6 | Arbeitslosengeld beantragen will, nicht dienstbereit, so wirkt ein Antrag auf | ||
t | 7 | Arbeitslosengeld in gleicher Weise wie eine persönliche Arbeitslosmeldung | t | 7 | Arbeitslosengeld in gleicher Weise wie eine Arbeitslosmeldung zurück. |
8 | zurück. | ||||
9 | (3) Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und | 8 | (3) Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und | ||
10 | Lehrgangskosten für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und | 9 | Lehrgangskosten für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und | ||
11 | ergänzende Leistungen nach § 102 sind für den jeweiligen Kalendermonat | 10 | ergänzende Leistungen nach § 102 sind für den jeweiligen Kalendermonat | ||
12 | innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen; die | 11 | innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen; die | ||
13 | Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die | 12 | Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die | ||
14 | Leistungen beantragt werden. | 13 | Leistungen beantragt werden. | ||
15 | (4) (weggefallen) | 14 | (4) (weggefallen) | ||
16 | (5) Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb | 15 | (5) Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb | ||
17 | einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen. | 16 | einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen. |
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