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Förderungsfähige Berufsausbildung | Förderungsfähige Berufsausbildung | ||||
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t | 1 | Förderungsfähige Berufsausbildung | t | 1 | Förderungsfähige Berufsausbildung |
Förderungsfähige Berufsausbildung | Förderungsfähige Berufsausbildung | ||||
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f | 1 | (1) Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem | f | 1 | (1) Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem |
2 | Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich | 2 | Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich | ||
t | 3 | anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem | t | 3 | anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach Teil |
4 | Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene | 4 | 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt | ||
5 | Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist. | 5 | wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen | ||
6 | worden ist. | ||||
6 | (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite | 7 | (2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite | ||
7 | Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine | 8 | Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine | ||
8 | berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann | 9 | berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann | ||
9 | und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht | 10 | und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht | ||
10 | wird. | 11 | wird. | ||
11 | (3) Nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses darf | 12 | (3) Nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses darf | ||
12 | erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand. | 13 | erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand. |
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