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Aufrechnung | Aufrechnung | ||||
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f | 1 | (1) Wurde eine Entgeltersatzleistung zu Unrecht bezogen, weil der Anspruch | f | 1 | (1) Wurde eine Entgeltersatzleistung zu Unrecht bezogen, weil der Anspruch |
2 | wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer | 2 | wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer | ||
3 | Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf | 3 | Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf | ||
4 | Erstattung gegen einen Anspruch auf die genannten Leistungen abweichend von § | 4 | Erstattung gegen einen Anspruch auf die genannten Leistungen abweichend von § | ||
5 | 51 Abs. 2 des Ersten Buches in voller Höhe aufrechnen. | 5 | 51 Abs. 2 des Ersten Buches in voller Höhe aufrechnen. | ||
6 | (2) Der Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen kann gegen einen Anspruch auf | 6 | (2) Der Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen kann gegen einen Anspruch auf | ||
7 | Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitsförderung aufgerechnet | 7 | Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitsförderung aufgerechnet | ||
8 | werden. | 8 | werden. | ||
9 | (3) Die Bundesagentur kann mit Ansprüchen auf | 9 | (3) Die Bundesagentur kann mit Ansprüchen auf | ||
10 | 1. | 10 | 1. | ||
t | 11 | Rückzahlung von erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieherinnen | t | 11 | Rückzahlung von erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten |
12 | und Bezieher von Kurzarbeitergeld, von Kurzarbeitergeld und von ergänzenden | 12 | für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld, von Kurzarbeitergeld und | ||
13 | Leistungen nach § 102, die vorläufig erbracht wurden, und | 13 | von ergänzenden Leistungen nach § 102, die vorläufig erbracht wurden, und | ||
14 | 2. | 14 | 2. | ||
15 | Winterbeschäftigungs-Umlage | 15 | Winterbeschäftigungs-Umlage | ||
16 | gegen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Wintergeld, die vom Arbeitgeber | 16 | gegen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Wintergeld, die vom Arbeitgeber | ||
17 | verauslagt sind, aufrechnen; insoweit gilt der Arbeitgeber als | 17 | verauslagt sind, aufrechnen; insoweit gilt der Arbeitgeber als | ||
18 | anspruchsberechtigt. | 18 | anspruchsberechtigt. |
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