Lade...
Lade...
Aufrechnung | Aufrechnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Wurde eine Entgeltersatzleistung zu Unrecht bezogen, weil der Anspruch | f | 1 | (1) Wurde eine Entgeltersatzleistung zu Unrecht bezogen, weil der Anspruch |
2 | wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer | 2 | wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer | ||
3 | Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf | 3 | Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf | ||
4 | Erstattung gegen einen Anspruch auf die genannten Leistungen abweichend von § | 4 | Erstattung gegen einen Anspruch auf die genannten Leistungen abweichend von § | ||
5 | 51 Abs. 2 des Ersten Buches in voller Höhe aufrechnen. | 5 | 51 Abs. 2 des Ersten Buches in voller Höhe aufrechnen. | ||
6 | (2) Der Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen kann gegen einen Anspruch auf | 6 | (2) Der Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen kann gegen einen Anspruch auf | ||
7 | Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitsförderung aufgerechnet | 7 | Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitsförderung aufgerechnet | ||
8 | werden. | 8 | werden. | ||
t | 9 | (3) Die Bundesagentur kann mit Ansprüchen auf Winterbeschäftigungs-Umlage, auf | t | 9 | (3) Die Bundesagentur kann mit Ansprüchen auf |
10 | Rückzahlung von Kurzarbeitergeld und von ergänzenden Leistungen nach § 102, | 10 | 1. | ||
11 | die vorläufig erbracht wurden, gegen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und | 11 | Rückzahlung von erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieherinnen | ||
12 | Wintergeld, die vom Arbeitgeber verauslagt sind, aufrechnen; insoweit gilt der | 12 | und Bezieher von Kurzarbeitergeld, von Kurzarbeitergeld und von ergänzenden | ||
13 | Arbeitgeber als anspruchsberechtigt. | 13 | Leistungen nach § 102, die vorläufig erbracht wurden, und | ||
14 | 2. | ||||
15 | Winterbeschäftigungs-Umlage | ||||
16 | gegen Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und Wintergeld, die vom Arbeitgeber | ||||
17 | verauslagt sind, aufrechnen; insoweit gilt der Arbeitgeber als | ||||
18 | anspruchsberechtigt. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.