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Sie können sich § 122 SGB XII auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 1 Buchstabe a sind:
(2) (weggefallen)
(3) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe b bis f sind für jeden Leistungsberechtigten:
(4) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 2 sind:
Art des Trägers, Ausgaben für Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen nach § 8, Einnahmen in und außerhalb von Einrichtungen nach Einnahmearten und Leistungen nach § 8.
Erhebungsmerkmale | Erhebungsmerkmale | ||||
---|---|---|---|---|---|
n | 1 | (1) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 1 Buchstabe a sind: | n | 1 | (1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe a sind |
2 | für Leistungsberechtigte, denen Leistungen nach dem Dritten Kapitel für | ||||
3 | mindestens einen Monat erbracht werden | ||||
2 | 1. | 4 | 1. | ||
n | 3 | für Leistungsberechtigte, denen Leistungen nach dem Dritten Kapitel für | n | ||
4 | mindestens einen Monat erbracht werden: | ||||
5 | a) | ||||
6 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, | 5 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, | ||
7 | Migrationshintergrund, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | 6 | Migrationshintergrund, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | ||
8 | Regelbedarfsstufe, Art der geleisteten Mehrbedarfe, | 7 | Regelbedarfsstufe, Art der geleisteten Mehrbedarfe, | ||
n | 9 | b) | n | 8 | 2. |
10 | für Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze | 9 | für Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr vollendet, die Altersgrenze | ||
n | 11 | nach § 41 Abs. 2 aber noch nicht erreicht haben, zusätzlich zu den unter | n | 10 | nach § 41 Absatz 2 aber noch nicht erreicht haben, zusätzlich zu den unter |
12 | Buchstabe a genannten Merkmalen: Beschäftigung, Einschränkung der Leistung, | 11 | Nummer 1 genannten Merkmalen: Beschäftigung, | ||
13 | c) | 12 | 3. | ||
14 | für Leistungsberechtigte in Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame | 13 | für Leistungsberechtigte in Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame | ||
n | 15 | Bedarfsberechnung erfolgt, und für einzelne Leistungsberechtigte: Wohngemeinde | n | 14 | Bedarfsberechnung erfolgt, und für einzelne Leistungsberechtigte: Wohngemeinde, |
16 | und Gemeindeteil, Art des Trägers, Leistungen in und außerhalb von | 15 | Gemeindeteil, Art des Trägers, Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen, | ||
17 | Einrichtungen, Beginn der Leistung nach Monat und Jahr, Beginn der | 16 | Beginn der Leistung nach Monat und Jahr, Beginn der ununterbrochenen | ||
18 | ununterbrochenen Leistungserbringung für mindestens ein Mitglied der | 17 | Leistungserbringung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft nach | ||
19 | Personengemeinschaft nach Monat und Jahr, die in den § 27a Absatz 3, §§ 27b, 30 | 18 | Monat und Jahr, die in den § 27a Absatz 3, §§ 27b, 30 bis 33, §§ 35 bis 38 und | ||
20 | bis 33, §§ 35 bis 38 und 133a genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, | 19 | 133a genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und jeweilige Höhe | ||
21 | Art und jeweilige Höhe der angerechneten oder in Anspruch genommenen Einkommen | 20 | des angerechneten oder in Anspruch genommenen Einkommens und übergegangener | ||
22 | und übergegangenen Ansprüche, Zahl aller Haushaltsmitglieder, Zahl aller | 21 | Ansprüche, Zahl aller Haushaltsmitglieder, Zahl aller Leistungsberechtigten im | ||
23 | Leistungsberechtigten im Haushalt, | 22 | Haushalt, | ||
24 | d) | 23 | 4. | ||
25 | bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft und bei Beendigung | 24 | bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft und bei Beendigung | ||
n | 26 | der Leistungserbringung zusätzlich zu den unter den Buchstaben a bis c genannten | n | 25 | der Leistungserbringung zusätzlich zu den unter den Nummern 1 bis 3 genannten |
27 | Merkmalen: Monat und Jahr der Änderung der Zusammensetzung oder der Beendigung | 26 | Merkmalen: Monat und Jahr der Änderung der Zusammensetzung oder der Beendigung | ||
28 | der Leistung, bei Ende der Leistung auch Grund der Einstellung der Leistungen, | 27 | der Leistung, bei Ende der Leistung auch Grund der Einstellung der Leistungen, | ||
n | 29 | e) | n | 28 | 5. |
30 | für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 | 29 | für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 | ||
31 | Absatz 2 bis 7: | 30 | Absatz 2 bis 7: | ||
n | 32 | aa) | n | 31 | a) |
33 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, | 32 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, | ||
34 | Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | 33 | Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | ||
n | 35 | bb) | n | 34 | b) |
36 | die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach | 35 | die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach | ||
37 | Schulausflügen, mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem | 36 | Schulausflügen, mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem | ||
38 | Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinsamen | 37 | Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinsamen | ||
39 | Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der | 38 | Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der | ||
t | 40 | Gemeinschaft und | t | 39 | Gemeinschaft. |
41 | 2. | ||||
42 | für Leistungsberechtigte, die nicht zu dem Personenkreis der Nummer 1 | ||||
43 | zählen: Geschlecht, Altersgruppe, Staatsangehörigkeit, Vorhandensein eigenen | ||||
44 | Wohnraums, Art des Trägers. | ||||
45 | (2) (weggefallen) | 40 | (2) (weggefallen) | ||
46 | (3) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe b bis f | 41 | (3) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 121 Nummer 1 Buchstabe b bis f | ||
47 | sind für jeden Leistungsberechtigten: | 42 | sind für jeden Leistungsberechtigten: | ||
48 | 1. | 43 | 1. | ||
49 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, | 44 | Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, | ||
50 | Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, Art des | 45 | Staatsangehörigkeit, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, Art des | ||
51 | Trägers, erbrachte Leistung im Laufe und am Ende des Berichtsjahres sowie in und | 46 | Trägers, erbrachte Leistung im Laufe und am Ende des Berichtsjahres sowie in und | ||
52 | außerhalb von Einrichtungen nach Art der Leistung nach § 8, am Jahresende | 47 | außerhalb von Einrichtungen nach Art der Leistung nach § 8, am Jahresende | ||
53 | erbrachte Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel jeweils getrennt nach | 48 | erbrachte Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel jeweils getrennt nach | ||
54 | in und außerhalb von Einrichtungen, | 49 | in und außerhalb von Einrichtungen, | ||
55 | 2. | 50 | 2. | ||
56 | bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel auch die einzelne Art der | 51 | bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel auch die einzelne Art der | ||
57 | Leistungen und die Ausgaben je Fall, Beginn und Ende der Leistungserbringung | 52 | Leistungen und die Ausgaben je Fall, Beginn und Ende der Leistungserbringung | ||
58 | nach Monat und Jahr sowie Art der Unterbringung, Leistung durch ein Persönliches | 53 | nach Monat und Jahr sowie Art der Unterbringung, Leistung durch ein Persönliches | ||
59 | Budget, | 54 | Budget, | ||
60 | 3. | 55 | 3. | ||
61 | (weggefallen) | 56 | (weggefallen) | ||
62 | 4. | 57 | 4. | ||
63 | bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel zusätzlich | 58 | bei Leistungsberechtigten nach dem Siebten Kapitel zusätzlich | ||
64 | a) | 59 | a) | ||
65 | das Bestehen einer Pflegeversicherung, | 60 | das Bestehen einer Pflegeversicherung, | ||
66 | b) | 61 | b) | ||
67 | die Erbringung oder Gründe der Nichterbringung von Pflegeleistungen von | 62 | die Erbringung oder Gründe der Nichterbringung von Pflegeleistungen von | ||
68 | Sozialversicherungsträgern und einer privaten Pflegeversicherung, | 63 | Sozialversicherungsträgern und einer privaten Pflegeversicherung, | ||
69 | c) | 64 | c) | ||
70 | die Höhe des anzurechnenden Einkommens, Bezug von Leistungen der | 65 | die Höhe des anzurechnenden Einkommens, Bezug von Leistungen der | ||
71 | Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches. | 66 | Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches. | ||
72 | (4) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 2 sind: | 67 | (4) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung nach § 121 Nummer 2 sind: | ||
73 | Art des Trägers, Ausgaben für Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen | 68 | Art des Trägers, Ausgaben für Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen | ||
74 | nach § 8, Einnahmen in und außerhalb von Einrichtungen nach Einnahmearten und | 69 | nach § 8, Einnahmen in und außerhalb von Einrichtungen nach Einnahmearten und | ||
75 | Leistungen nach § 8. | 70 | Leistungen nach § 8. |
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